Der statistische Wert spielt eine zentrale Rolle bei der Erfassung der Außenhandelsstatistik und muss daher zwingend korrekt und genau in der Ausfuhranmeldung (ATLAS-Ausfuhr) deklariert werden.
Die rechtliche Basis für die Ermittlung und Deklaration des statistischen Wertes bei der Ausfuhr finden Sie in der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV) und hierbei insbesondere in § 12.
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