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Bestandteile in der deutschen Militärgüterliste – Was wirklich genehmigungspflichtig ist
Viele Unternehmen prüfen bei der Exportkontrolle sorgfältig das Endprodukt – übersehen dabei aber ein zentrales Risiko: die einzelnen Bestandteile. Genau darin liegt in der Praxis eine der häufigsten Fehlerquellen. Denn die deutsche Militärgüterliste erfasst nicht nur komplette Waffen oder militärische Systeme, sondern ausdrücklich auch deren „besonders konstruierte Bestandteile“. Für Sie als Unternehmen bedeutet das: Auch einzelne Bauteile, Module oder sogar unfertige Komponenten können genehmigungspflichtig sein – selbst dann, wenn das Gesamtprodukt zivil wirkt. Entscheidend ist nicht der Einsatz, sondern die militärische Zweckprägung der Konstruktion. Mit unserem Artikel können Sie am Ende die Bestandteile richtig klassifizieren.
Julianna Straib-Lorenz
06.03.2026
·
6 Min Lesezeit
Rechtliche Einordnung: Was sind „Bestandteile“ im Sinne der Militärgüterliste?
Die deutsche Militärgüterliste ist in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur AWV geregelt und setzt die Gemeinsame Militärgüterliste der EU um. In nahezu allen Positionen findet sich der Zusatz:
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