Arbeitshilfe
Besonders oder doch nicht? Gewinnen Sie Rechtssicherheit durch die präzise Einstufung unsicherer Begriffe
In der Praxis der Exportkontrolle entscheiden oft wenige Begriffe über Genehmigungspflicht oder Freistellung. Die genaue Auslegung der Begriffe „geeignet“, „konstruiert für“, „besonders konstruiert“ und „ausschließlich konstruiert“ bestimmt, ob ein Gut als Dual-
Use- oder Rüstungsgut einzustufen ist. Die folgende Übersicht fasst die wesentlichen Unterschiede praxisnah zusammen und zeigt, wie Unternehmen ihre Produkte rechtssicher einstufen können.
Julianna Straib-Lorenz
24.11.2025
·
1 Min Lesezeit
Fazit
Die präzise Auslegung dieser Begriffe ist zentral für die korrekte Listeneinstufung und damit für die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens. Schon kleine Abweichungen in der technischen Dokumentation oder Verwendungsbeschreibung können den Übergang von „geeignet“ zu „besonders konstruiert“ begründen – mit erheblichen Genehmigungsfolgen. Eine präzise Abgrenzung zwischen den Kontrollschwellen der Anhänge der Verordnung (EU) 2021/821 sowie der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A ist entscheidend.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Sie sind noch kein Kunde von ZOLEX?
Erweitern Sie Ihren Zugang und
testen Sie unsere Produkte: