Das Urteil des BFH vom 15.7.2025, Az. VII R 36/22 bringt eine wichtige Klarstellung für alle Unternehmen, die Waren ex- und importieren. Der BFH veröffentlichte seine Begründung in einem Fall, der sich um rückwirkende Aufwärtsanpassungen der Verrechnungspreise (TPA) dreht. Die zentrale Frage war, ob diese nachträglichen Erhöhungen des Einkaufspreises auch zu einer Korrektur des Zollwerts führen müssen.
Differenzieren Sie: Aufwärtsanpassungen fordern mehr, als das Hamamatsu-Urteil bieten kann
Der BFH stellte klar, dass der vorliegende Fall anders zu beurteilen ist als das bekannte Hamamatsu-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieses behandelte nämlich Abwärtsanpassungen der Verrechnungspreise. Im Fall von Aufwärtsanpassungen sieht der BFH die Lage jedoch anders: Eine nachträgliche Erhöhung der Verrechnungspreise kann ein Indiz dafür sein, dass die ursprünglichen Preise durch die Beziehung der verbundenen Parteien beeinflusst wurden.
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