Viele Gründer denken, dass Exportkontrollen nur für große Konzerne oder Rüstungshersteller relevant sind. Sie glauben, ihr kleines Start-up, das sich auf Software, Cloud-Dienste oder technische Daten konzentriert, sei davon ausgenommen. Dies ist ein gefährlicher Trugschluss. Die US-amerikanischen Vorschriften (ITAR, EAR), aber auch die europäischen Regelungen erfassen eine Vielzahl von Technologien, die alltäglich in der IT-Welt sind. Darunter fallen oft Algorithmen, Verschlüsselungsprogramme und IT-Sicherheitstools. Selbst eine scheinbar harmlose Software, die Sie entwickeln, kann einer Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen.
Auch kleine und junge Firmen müssen harte Strafen befürchten
Manche Start-ups argumentieren, dass ihre geringe Größe sie vor den Blicken der Regulierungsbehörden schützt. Dies ist ein Irrtum. Die Strafen bei Verstößen sind nicht an die Unternehmensgröße gekoppelt. Ein kleines Start-up mit nur 2 Mitarbeitern kann mit denselben empfindlichen Bußgeldern und sogar strafrechtlichen Verfolgungen rechnen wie ein internationaler Konzern. Die Sanktionen können bis zu einer Million Dollar pro Verstoß betragen.
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