Die Fiskalvertretung ist ein wichtiger Bestandteil für ausländische Unternehmen, um ihre umsatzsteuerlichen Pflichten in Deutschland zu erfüllen, ohne selbst steuerlich registriert zu sein. Diese Regelung erlaubt es Unternehmen, einen inländischen Fiskalvertreter zu bestellen, der die erforderlichen steuerlichen Aufgaben wahrnimmt.
Die Voraussetzungen für eine Fiskalvertretung
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Zoll + Außenhandel aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Minimierung von Zahlungsrisiken durch sichere Auswahl der richtigen
Zahlungsbedingungen - Optimierung Ihrer Auslandskalkulation und Vermeidung von Kostenfallen
- Schnelle Informationen zu Änderungen von Importbestimmungen weltweit
