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Arbeits- und Organisationsanweisung für Rüstungsgüter: So schaffen Sie ein rechtssicheres Fundament in der Exportkontrolle

Sie fertigen oder vertreiben Rüstungsgüter oder Dual-Use- Produkte? Dann wissen Sie, wie komplex die Anforderungen an die Exportkontrolle geworden sind. Eine aktuelle und gelebte Arbeits- und Organisationsanweisung (A&O) ist der Dreh- und Angelpunkt Ihres internen Kontrollsystems (IKS) und ein entscheidender Nachweis gegenüber Behörden. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre betriebliche A&O-Anweisung praxisgerecht aufbauen und aktuell halten.

Julianna Straib-Lorenz

24.11.2025 · 4 Min Lesezeit

Viele A&O-Anweisungen stammen noch aus der Zeit der alten Verordnung (EG) Nr. 428/2009 und sind inzwischen überholt. Mit der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821, den neuen BAFA-ICP-Leitlinien (Leitlinien des Internal Compliance Program (ICP) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Version 2023) und den Compliance-Vorgaben der Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 hat sich die Rechtslage grundlegend verändert.

Rechtlicher Rahmen und Zielsetzung

Die A&O-Anweisung bildet das zentrale Steuerungsdokument Ihres ICP. Sie beschreibt verbindlich, wie Ihr Unternehmen die gesetzlichen Pflichten aus dem Außenwirtschaftsrecht operationalisiert – von der Güterklassifizierung über die Endverwendungsprüfung bis hin zur Beantragung und Dokumentation von Genehmigungen. Ziel der A&O-Anweisung ist es, Rechtssicherheit, Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeit in allen exportkontrollrelevanten Prozessen zu gewährleisten.

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