Viele A&O-Anweisungen stammen noch aus der Zeit der alten Verordnung (EG) Nr. 428/2009 und sind inzwischen überholt. Mit der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821, den neuen BAFA-ICP-Leitlinien (Leitlinien des Internal Compliance Program (ICP) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Version 2023) und den Compliance-Vorgaben der Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 hat sich die Rechtslage grundlegend verändert.
Rechtlicher Rahmen und Zielsetzung
Die A&O-Anweisung bildet das zentrale Steuerungsdokument Ihres ICP. Sie beschreibt verbindlich, wie Ihr Unternehmen die gesetzlichen Pflichten aus dem Außenwirtschaftsrecht operationalisiert – von der Güterklassifizierung über die Endverwendungsprüfung bis hin zur Beantragung und Dokumentation von Genehmigungen. Ziel der A&O-Anweisung ist es, Rechtssicherheit, Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeit in allen exportkontrollrelevanten Prozessen zu gewährleisten.
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