Ab 1. Januar 2028 wird Bhutan aus der Liste gestrichen
Die meisten Präferenzregelungen sind zweiseitig, jedoch gibt die Europäische Union/Gemeinschaft auch Entwicklungsländern die Chance, am Markt teilzunehmen, indem Sie diesen Sonderkonditionen gibt. Das sind z. B. die APS-Länder. Die Überprüfung der Länderliste wird regelmäßig von der Europäischen Kommission durchgeführt. Die letzte Überprüfung war im Dezember 2023. Nunmehr ist die Europäische Kommission zu dem Schluss gekommen, dass Bhutan die Kriterien eines Entwicklungslandes nicht mehr erfüllt. Daher wird Bhutan am 1. Januar 2028 aus der Liste entfernt. Sie können dies auch tagesaktuell prüfen, dabei gibt es nur einige Dinge zu beachten.
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