Am Jahreswechsel stehen viele Unternehmen vor einer wichtigen Aufgabe: der Ausstellung und Überprüfung von Langzeitlieferantenerklärungen (LLE). Zu dem Zeitpunkt sind diese Dokumente häufig erforderlich, doch kann es auch immer wieder vorkommen, dass Unternehmen sie unterjährig anfordern. Solch ein Dokument ist für viele im internationalen Handel unerlässlich, da es Nachweise über die Präferenzursprünge von Waren liefert und damit die Grundlage für Präferenznachweise für zollfreie oder zollreduzierte Einfuhren schafft. Dies beschert dem Kunden einen Wettbewerbsvorteil. Doch warum genau benötigen Sie eine Langzeitlieferantenerklärung, und was müssen Sie dabei beachten? Alles Wichtige dazu erläutern wir Ihnen im Folgenden.
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