Ihr Kurzüberblick zur aktiven Veredelung
Nichtunionsware, die bei der Einfuhr in die EU in das Zollverfahren der aktiven Veredelung überführt wird, bleibt einfuhrabgabenfrei. Im Anschluss an die AV wird die Nichtunionsware in ein Anschluss-Zollverfahren überführt. Im Falle der Wiederausfuhr entstehen keine Abgaben. Bei Überlassung in den freien Verkehr der EU entstehen die Einfuhrabgaben mit einer gewissen Wahlmöglichkeit, auf die wir später eingehen. Voraussetzung zur Nutzung der AV ist eine Bewilligung durch die Zollverwaltung. Sie kann sowohl für Einzelfälle als auch für eine regelmäßige (also mehrfache) Nutzung erteilt werden.
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