Top-Thema

Aktive Veredelung: So sparen Sie Einfuhrabgaben in turbulenten Zeiten

Das Zollrecht hält einige besondere Zollverfahren für Sie bereit, um für bestimmte Fallkonstellationen die Einfuhrabgaben zu sparen oder zumindest zu reduzieren. Eines dieses Verfahren ist die aktive Veredelung (AV). In dessen Rahmen können Sie Nichtunionswaren in der EU unter Einfuhrabgabenbefreiung be- oder verarbeiten. Wir erläutern Ihnen hier, welche Vorteile Ihnen die AV bringt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie der Ablauf in der Praxis aussieht. Natürlich darf nicht fehlen, für welche Fälle Sie das Verfahren nutzen können, um Ihre Kosten zu senken und Ihre Unternehmensprozesse zu optimieren. Eine gut aufgesetzte aktive Veredelung ermöglicht Ihnen viel Gestaltungsspielraum, z. B. durch neue Sourcing-Optionen im Einkauf.

Svenja Sausen

03.06.2025 · 5 Min Lesezeit

Ihr Kurzüberblick zur aktiven Veredelung

Nichtunionsware, die bei der Einfuhr in die EU in das Zollverfahren der aktiven Veredelung überführt wird, bleibt einfuhrabgabenfrei. Im Anschluss an die AV wird die Nichtunionsware in ein Anschluss-Zollverfahren überführt. Im Falle der Wiederausfuhr entstehen keine Abgaben. Bei Überlassung in den freien Verkehr der EU entstehen die Einfuhrabgaben mit einer gewissen Wahlmöglichkeit, auf die wir später eingehen. Voraussetzung zur Nutzung der AV ist eine Bewilligung durch die Zollverwaltung. Sie kann sowohl für Einzelfälle als auch für eine regelmäßige (also mehrfache) Nutzung erteilt werden.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Zoll + Außenhandel aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Minimierung von Zahlungsrisiken durch sichere Auswahl der richtigen
    Zahlungsbedingungen
  • Optimierung Ihrer Auslandskalkulation und Vermeidung von Kostenfallen
  • Schnelle Informationen zu Änderungen von Importbestimmungen weltweit