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AES-Neuerung ab 15. Dezember 2025: Vorzeitige Ausgangsabfertigung entfällt für bestimmte Waren

Zum 15. Dezember 2025 tritt die EU-weite Umsetzung des Art. 329 Abs. 7a UZK-IA in Kraft. Damit ändern sich die Regeln für die Ausfuhr von Nicht-Unionswaren und verbrauchsteuerpflichtigen Waren im Rahmen des AES-Systems (ATLAS Ausfuhr).

Julianna Straib-Lorenz

06.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Was sich ändert

Künftig entfällt die Möglichkeit der vorgezogenen Ausgangsabfertigung im Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr, wenn ein durchgehender Beförderungsvertrag genutzt wird.

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