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AEO-Monitoring – Warum kommen die Mitarbeiter des Hauptzollamts zu Ihnen und prüfen Sie?
Wenn Sie den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beantragen, dann gibt es immer erst mal eine Vor-Ort-Kontrolle, nachdem Sie die Fragebögen eingereicht haben. Damit Sie den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten erhalten, macht das Hauptzollamt den Realitätsabgleich und Sie erhalten die Bewilligung – oder eben auch nicht. Doch auch nachdem Sie die Bewilligung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, dass das Hauptzollamt nochmals bei Ihnen erscheint. Unter welchen Voraussetzungen wird es dann ein solches Vor-Ort-Monitoring bei Ihnen vornehmen? Und was steckt eventuell dahinter? Diesen Fragen gehen wir in diesem Artikel nach.
Julianna Straib-Lorenz
13.05.2024
·
4 Min Lesezeit
Folgende Möglichkeiten gibt es, warum das Hauptzollamt zu Ihnen zu einer Vor-Ort-Kontrolle kommt
Möglichkeit 1: Monitoring und regelmäßige Besuche
Bei der AEO- (Authorised Economic Operator) Bewilligung müssen Sie als Unternehmen und Bewilligungsinhaber beziehungsweise Statusinhaber regelmäßig Ihre Prozessabläufe kontrollieren. Diese innerbetrieblichen Prozesskontrollen dienen der eigenen Überwachung. Das nennt sich auch internes Audit.
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