Kurzmeldung

Änderungen im EU-Verpackungsrecht: Das sind ab sofort Ihre Beweispflichten und Anpassungen Ihrer Prozesse

Das EU-Verpackungsrecht wandelt sich radikal, denn die „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) tritt bald in Kraft. Verschaffen Sie sich dringend einen Überblick, welche Compliance-Risiken diese Verordnung für Ihre Import- und Exportprozesse bringt, um Kostenexplosionen und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Wir erklären Ihnen, wie Sie jetzt handeln sollten, um die notwendige Beweispflicht zu erfüllen und eine stabile Datenbasis für Ihr Unternehmen zu schaffen.

Holger Schmidbaur

19.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Viele Unternehmen unterschätzen die größte Herausforderung der neuen Verordnung: Die Beweis- und Dokumentationspflicht liegt künftig vollständig beim Erzeuger, also beim Markeninhaber, Erstinverkehrbringer oder, für Sie besonders relevant, beim Importeur.

Lose „Materialkonformitätserklärungen“ von Vorlieferanten reichen ab dem 12.9.2026 nicht mehr aus. Für jede in Verkehr gebrachte Verpackung benötigen Sie eine vollständige Konformitätserklärung (DoC) inklusive technischer Dokumentation, Prüfprotokollen und Materialdaten. Diese Unterlagen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Wer versucht, diese Aufgabe mit Excel-Listen und E‑Mails zu bewältigen, steuert direkt auf ein unübersichtliches und teures Compliance‑Risiko zu.

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