Viele Unternehmen unterschätzen die größte Herausforderung der neuen Verordnung: Die Beweis- und Dokumentationspflicht liegt künftig vollständig beim Erzeuger, also beim Markeninhaber, Erstinverkehrbringer oder, für Sie besonders relevant, beim Importeur.
Lose „Materialkonformitätserklärungen“ von Vorlieferanten reichen ab dem 12.9.2026 nicht mehr aus. Für jede in Verkehr gebrachte Verpackung benötigen Sie eine vollständige Konformitätserklärung (DoC) inklusive technischer Dokumentation, Prüfprotokollen und Materialdaten. Diese Unterlagen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Wer versucht, diese Aufgabe mit Excel-Listen und E‑Mails zu bewältigen, steuert direkt auf ein unübersichtliches und teures Compliance‑Risiko zu.
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