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Änderungen der Kombinierten Nomenklatur – Sind Ihre Waren davon betroffen?

Die Warentarifnummern ändern sich nicht nur einmal im Jahr, auch unterjährig können sich ebenfalls Änderungen ergeben. Dabei gibt es verschiedene Varianten: Es kann sich eine Änderung in den Anmerkungen oder den Erläuterungen ergeben, oder es gibt eine neue Einreihungsentscheidung. Zudem kann es auch Einzelfallentscheidungen geben, die dann nur einen bestimmten Sachverhalt betreffen. Diesmal gibt es Änderungen bei den Erläuterungen zu bestimmten Positionen in der Kombinierten Nomenklatur sowie eine neue Einreihungsentscheidung. Welche Waren davon betroffen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Julianna Straib-Lorenz

29.04.2024 · 1 Min Lesezeit

Diese Waren sind von der Änderung betroffen

Prüfen Sie bei folgenden Waren Ihre Einreihungsentscheidung und die Erläuterungen nochmals, ob diese noch so stimmt:

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