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EU setzt Iran-Sanktionen wieder in Kraft – Neue Codierungen in ATLAS-Ausfuhr

Die Europäische Union hat am 29. September 2025 eine Reihe restriktiver Maßnahmen gegen den Iran erneut in Kraft gesetzt. Grundlage ist die EU-Verordnung – EU – 2025/1975, die auf die Entscheidung des UN-Sicherheitsrats folgt, die Aufhebung der Sanktionen nicht zu verlängern. Damit treten sowohl autonome EU-Maßnahmen als auch jene wieder in Kraft, die seit 2006 in mehreren UN-Resolutionen beschlossen und in EU-Recht überführt wurden.

Julianna Straib-Lorenz

06.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Was Sie jetzt wissen müssen

Iran: Wiedereinführung der EU-Sanktionen

  • Mit Wirkung zum 30. September 2025 hat die EU die zuvor ausgesetzten Sanktionen gegen den Iran wieder eingeführt („Snap-Back“).

  • Grundlage ist die Verordnung – EU – 2025/1975, die die Verordnung – EU – 267/2012 ändert.

  • Damit reagiert die EU auf das Auslaufen der Aufhebungsmechanismen nach der VN-Resolution 2231 (2015).

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