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5 Schritte, wenn die Zollfahndung vor der Tür steht

Wenn die Zollbehörde ohne Ankündigung auf einmal am Empfang auftaucht, entsteht vielerorts oft Hektik und Panik. Obwohl Sie sich mit Sicherheit nichts vorzuwerfen haben, bleibt Ihnen die Organisation des weiteren Ablaufs nicht erspart – denn die Beamten einfach wegschicken geht gar nicht. Lesen Sie hier, wie Sie die Situation mit den 5 folgenden Schritten in den Griff bekommen.

Julianna Straib-Lorenz

01.04.2024 · 3 Min Lesezeit

Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben einen Embargo-Verstoß begangen, der bei einer Zollprüfung Ihres Dienstleisters aufgefallen ist. Hierbei haben Sie Ware, die von einem Embargo erfasst war, ohne Ausfuhrgenehmigung in ein Drittland gesendet. Dieses Drittland ist durch ein Embargo sanktioniert. Weil der Embargo-Verstoß erst im Verlauf der Zollprüfung aufgefallen ist, ist es natürlich für eine Selbstanzeige zu spät.

Wie gehen Sie jetzt mit diesem Dilemma um?

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass je nach Schwere des Falls früher oder später die Zollfahndung in Ihrem Betrieb auftaucht.

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