Leserfrage

Geht der Präferenzursprung verloren, wenn wir plötzlich Vormaterialien aus dem Drittland verwenden?

FRAGE: Wir beziehen unsere Vormaterialien in der Regel aus Ländern der europäischen Union und können so für unsere Produkte einen Präferenznachweis ausstellen. Wir überlegen jedoch, in naher Zukunft Vormaterialien aus […]

Sabine Wazlawik

26.08.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Wir beziehen unsere Vormaterialien in der Regel aus Ländern der europäischen Union und können so für unsere Produkte einen Präferenznachweis ausstellen. Wir überlegen jedoch, in naher Zukunft Vormaterialien aus einem Drittland einzukaufen. Unseren Kunden ist es jedoch wichtig, einen Präferenznachweis von uns zu erhalten. Geht der Präferenzursprung automatisch verloren, wenn ein Material aus einem Drittland stammt?

ANTWORT: Nein. Der Einsatz von Vormaterialien aus Drittländern führt nicht automatisch dazu, dass der Präferenzursprung verloren geht. Entscheidend sind die Ursprungsregeln des jeweiligen Präferenzabkommens, das mit dem Land geschlossen wurde, in das Sie Ihre Waren liefern. Je nach Abkommen kann der Ursprung beispielsweise durch einen ausreichenden Be- oder Verarbeitungsvorgang, einen zulässigen Positionswechsel, die Einhaltung einer Wertregel oder andere produktspezifische Ursprungsregeln erlangt werden. Erst wenn die jeweilige Ursprungsregel nicht erfüllt ist und auch keine Ausnahmeregelungen wie Toleranzen in Anspruch genommen werden können, erhalten die Waren keinen Präferenzursprung und es darf kein Präferenznachweis ausgestellt werden. Sie müssen jedoch aufpassen. Die Ursprungsregeln unterscheiden sich je nach Präferenzabkommen. Waren können deshalb im Verhältnis zu einem Land präferenzbegünstigt sein, gegenüber einem anderen Land jedoch nicht. Prüfen Sie daher immer die Regelungen des konkret anzuwendenden Abkommen das mit dem Land gilt, in das Sie Ihre Waren ausführen.



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