Gastbeitrag

Fehler sind in der Praxis kaum zu vermeiden – Prüfen Sie die Frachtkostenberechnung immer nach

Die Kontrolle des Zollwertes hat einen hohen Stellenwert bei jeder Zollprüfung. Dabei wird nicht nur geprüft, ob Sie den richtigen Rechnungspreis angemeldet haben, sondern auch die korrekten Hinzurechnungen oder Abzüge. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Frachtkosten. In der Praxis ist es leider schwer möglich, die Kosten zum Zeitpunkt der Erstellung der Zollanmeldung richtig anzugeben, so dass eine nachträgliche Kontrolle des Steuerbescheides unerlässlich ist. So gehen Sie dabei am besten vor.

Sabine Wazlawik

14.03.2025 · 4 Min Lesezeit

Warum in der Praxis bei den Frachtkosten häufig falsche Werte angemeldet werden

Diese Probleme tauchen auf, wenn Sie Ihre Zollanmeldung von Speditionen erstellen lassen

Die Zollanmeldung muss zum Zeitpunkt der Einfuhr der Waren erstellt werden. Die Frachtkostenrechnung wird erst nach Übergabe der Waren an den Empfänger erstellt. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Zollanmeldung die endgültige Frachtrechnung mit den wirklich berechneten Frachtkosten in der Regel noch nicht vorliegt. Da Sie gegebenenfalls auch spezielle Verträge mit den einzelnen Speditionen haben und vielleicht nicht die üblichen Frachtraten zahlen, müsste der Ersteller der Zollanmeldung die Konditionen genau wissen, um die Anmeldung der Frachtkosten richtig machen zu können. Und in einigen Fällen können die genauen Frachtkosten trotzdem nicht ermittelt werden, da diese abhängig von anderen Frachtkosten wie vorangegangene Seefracht oder Luftfracht sind, und auch erst später in Rechnung gestellt werden. Dies sind die Gründe, warum bei der Zollwertberechnung in den meisten Fällen nie der letztendlich in Rechnung gestellte Frachtbetrag angemeldet wird. Das bedeutet für Sie, dass der Zollwert häufig falsch berechnet wurde und somit auch die berechneten Einfuhrabgaben nicht stimmen.

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