Warum in der Praxis bei den Frachtkosten häufig falsche Werte angemeldet werden
Diese Probleme tauchen auf, wenn Sie Ihre Zollanmeldung von Speditionen erstellen lassen
Die Zollanmeldung muss zum Zeitpunkt der Einfuhr der Waren erstellt werden. Die Frachtkostenrechnung wird erst nach Übergabe der Waren an den Empfänger erstellt. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Zollanmeldung die endgültige Frachtrechnung mit den wirklich berechneten Frachtkosten in der Regel noch nicht vorliegt. Da Sie gegebenenfalls auch spezielle Verträge mit den einzelnen Speditionen haben und vielleicht nicht die üblichen Frachtraten zahlen, müsste der Ersteller der Zollanmeldung die Konditionen genau wissen, um die Anmeldung der Frachtkosten richtig machen zu können. Und in einigen Fällen können die genauen Frachtkosten trotzdem nicht ermittelt werden, da diese abhängig von anderen Frachtkosten wie vorangegangene Seefracht oder Luftfracht sind, und auch erst später in Rechnung gestellt werden. Dies sind die Gründe, warum bei der Zollwertberechnung in den meisten Fällen nie der letztendlich in Rechnung gestellte Frachtbetrag angemeldet wird. Das bedeutet für Sie, dass der Zollwert häufig falsch berechnet wurde und somit auch die berechneten Einfuhrabgaben nicht stimmen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
- Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
- Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
