Kurzmeldung
Exportkontrollverstoß: Gericht verhängt Haftstrafen für Unternehmen – schützen Sie sich und Ihr Unternehmen!
Ein 61-jähriger Unternehmer aus Norderstedt wurde zu 2,5 Jahren Haft verurteilt, weil er ohne Genehmigung Laborausrüstung an iranische Stahlwerke geliefert hatte. Das Gericht stellte einen gewerbsmäßigen Verstoß gegen das EU-Iran-Embargo fest. Dieses Urteil zeigt, wie schwerwiegende Verstöße gegen Exportkontrollen geahndet werden. Auch Sie und Ihr Unternehmen riskieren hohe Haftstrafen, wenn Sie Embargovorschriften missachten. Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit einer strikten Einhaltung der Exportkontrollvorschriften.
Holger Schmidbaur
28.02.2025
·
1 Min Lesezeit
Sachverhalt: Unbefugte Lieferung von Laborausrüstung in den Iran
Ein 61-jähriger Unternehmer aus Norderstedt wurde verurteilt, weil er ohne die erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Laborausrüstung an iranische Stahlwerke geliefert hatte. Die gelieferten Geräte, darunter 2 Spektrometer und eine Drehschieber-Vakuumpumpe, könnten potenziell für den Bau von Atomwaffen genutzt werden. Sie sehen, die Verwendung und der Einsatz beim Kunden sind entscheidend.
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