Um die Umgehung von Russland-Sanktionen bzw. Sanktionen grundsätzlich einzudämmen, haben die EU-Staaten neue Regeln zur Strafverfolgung beschlossen. Die nun angenommenen Vorschriften sehen vor, dass künftig überall in der Europäischen Union (EU) Zuwiderhandlungen geahndet werden müssen.
Dazu zählen etwa die Hilfe bei der Umgehung eines Reiseverbots, der Handel mit sanktionierten Gütern oder die Durchführung verbotener Finanztätigkeiten. Zudem können den Angaben zufolge künftig auch die Anstiftung, Beihilfe und der Versuch eines Sanktionsverstoßes bestraft werden.
