Dies ist aktuell eine der größten Herausforderungen im CBAM-Berichtswesen. Hier sind praktische Lösungsansätze:
Die Situation in China:
Obwohl China die Dekarbonisierung seiner Wirtschaft vorantreibt und ein eigenes Emissionshandelssystem (ETS) hat, bleibt eine transparente und konsistente Datenerhebung das größte Problem. TÜV-Experten berichten, dass kleinere Firmen befürchten, durch Offenlegung ihrer Rohstoffquellen Wettbewerbseinbußen gegenüber der Konkurrenz zu erleiden. Es gibt keine offizielle Information über ein generelles Verbot der chinesischen Regierung zur Herausgabe von CBAM-Daten. Die Zurückhaltung hat vielmehr wirtschaftliche und praktische Gründe.
Was Sie konkret tun können:
- Dokumentieren Sie alle Bemühungen:
Alle erfolglosen Bemühungen und Schritte bei der Informations- und Datenbeschaffung von Lieferanten sollten über das Feld „Kommentare“ im CBAM-Übergangsregister dokumentiert und Belege beigefügt werden. Falls Sie keine Emissionsdaten von Ihren Lieferanten erhalten (gleich welcher Qualität), müssen Sie zeigen können, dass Sie sich bemüht haben und alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben.
- Nutzen Sie Hilfsmittel für chinesische Lieferanten:
Die Deutsche Auslandshandelskammer (AHK Greater China) hat einen praktischen Leitfaden zu CBAM veröffentlicht, der chinesischen Lieferanten ein besseres Verständnis vermittelt, welche Daten im Rahmen von CBAM verlangt werden. Der Guide liegt in englischer und chinesischer Sprache vor.
- Frühzeitige und klare Kommunikation:
Beginnen Sie jetzt mit Ihren Lieferanten zu arbeiten, um unvollständige Daten zu vermeiden. Stellen Sie sicher, dass die Emissionsdaten auch die bei der Produktion verwendeten Vorläufersubstanzen enthalten. Nutzen Sie lieferantenfreundliche Umfragen und reduzieren Sie die Komplexität.
- Verwenden Sie die EU-Kommunikationsvorlage:
Die EU hat eine aktualisierte Excel-Vorlage zur Abfrage innerhalb der Lieferkette bereitgestellt, inklusive ausgefüllter Beispiele und einem Lernvideo (1,5 Stunden). Sie benötigen für den Bericht lediglich die Daten aus dem Tabellenblatt „summary communication“.
- Sanktionsvermeidung:
Bei unvollständigen bzw. unrichtigen CBAM-Berichten drohen Sanktionen, WENN Sie nicht nachweisen können, alles in Ihrer Macht Stehende unternommen zu haben. Die EU-Kommission weist darauf hin, dass den nationalen Umsetzungsbehörden ein Ermessensspielraum zusteht.
- Plausibilitätsprüfung:
Wenn Sie von Lieferanten Daten erhalten, ist eine umfassende Plausibilitätsprüfung erforderlich. Maßnahmen zum Wissenstransfer können die Wahrscheinlichkeit einer qualitativ verwertbaren Datenlieferung steigern.
Wichtiger Hinweis zur Nutzung von Standardwerten:
Grundsätzlich ist die Nutzung von Standardwerten seit dem 31. Juli 2024 nur noch eingeschränkt möglich. Für Importe ab dem 1. Juli 2024 (Q3 2024) wird von Importeuren erwartet, dass sie tatsächliche Emissionsdaten melden.
JEDOCH gibt es wichtige Ausnahmeregelungen:
Die DEHSt als nationale Umsetzungsbehörde hat angekündigt, von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch zu machen und weiterhin Standardwerte zu akzeptieren, wenn der Meldepflichtige entweder nachgewiesen hat:
- alles ihm Mögliche getan zu haben, um die tatsächlichen Emissionen zu melden,
- oder nachvollziehbar begründet, dass er alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat und weitere Schritte zur Ermittlung der tatsächlichen Daten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert hätten.
Bis Ende 2025 können Meldepflichtige in den CBAM-Berichten
Schätzungen der Emissionsdaten melden. Diese Vereinfachung ist jedoch auf komplexe Güter und mit einer Obergrenze von 20% der gesamten enthaltenen Emissionen beschränkt. Die Verwendung von Standardwerten wird dabei von der EU-Kommission als „Schätzung“ eingestuft.
Praktisches Vorgehen bei fehlenden Daten:
Falls Ihnen keine Emissionswerte für die importierten CBAM-Waren vorliegen, obwohl Sie sich darum bemüht haben, gilt seit dem dritten Quartal 2024: Wählen Sie im Quartalsbericht für die direkten und die indirekten Emissionen unter „type of determination“: „actual data not available“ und begründen Sie im Kommentarfeld, warum das so ist.
Ausblick ab 2026:
Ab 2026 werden neue Standardwerte für die Emissionen zur Verfügung stehen. Diese neu berechneten Standardwerte können dann wieder regulär verwendet werden. Deren Höhe soll im Herbst 2025 veröffentlicht werden.
Zusammenfassung: Die Situation mit chinesischen Lieferanten ist herausfordernd, aber nicht aussichtslos. Dokumentieren Sie alle Kontaktversuche sorgfältig, nutzen Sie die verfügbaren Hilfsmittel (AHK-Leitfaden, EU-Templates) und kommunizieren Sie klar mit Ihren Lieferanten. Die Behörden verstehen die Schwierigkeiten und haben Ermessensspielräume, sofern Sie nachweisen können, dass Sie alles Zumutbare unternommen haben.