Für Sie als Zollbeauftragte bedeutet das Ende der Freizone, dass die Privilegien des Sonderstatus wegfallen. Dazu zählen etwa das unbefristete Lagern von Nicht-Unionswaren ohne die Erhebung von Einfuhrabgaben oder die vereinfachte Überwachung. Auch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und die Zollschuld unterliegen dann regulär den Vorgaben der Union. Waren aus Drittländern müssen dann also unmittelbar bei der Einfuhr abgefertigt oder in ein alternatives Zollverfahren überführt werden.
Auf die Vorbereitung kommt es an
Damit Ihr Unternehmen am Stichtag nicht im bürokratischen Nebel steht, sollten Sie schon jetzt die Initiative ergreifen:
- Der Einkauf oder auch die Supply-Chain-Abteilung muss prüfen, ob bestehende Incoterms angepasst werden müssen.
- Die IT muss mit dem Stammdatenteam sämtliche Systeme so konfigurieren, dass Cuxhaven nicht länger als Freizone behandelt wird.
- Die Finanzabteilung und die Buchhaltung sind gefordert, denn sie müssen wegen der geänderten Einfuhrumsatzsteuerregelung den Cashflow neu kalkulieren.
- Logistik und Lager müssen prüfen, ob ein Verfahrenswechsel notwendig wird.
Die Aufhebung der Freizone Cuxhaven markiert das Ende einer Ära. Für Ihr Unternehmen kann das jedoch eine Chance sein, um veraltete Abläufe zu digitalisieren und in Standardprozesse zu überführen.
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