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Macht bedeutet Verantwortung – insbesondere Prokuristen sollten sich dessen bewusst sein.

Holger Schmidbaur

03.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Prokura macht Sie zu einem formellen Vertreter des Unternehmens. Sie sind nicht länger ein „kleiner Sachbearbeiter“, sondern ein Organvertreter. Das ist insbesondere beim Thema Haftung relevant: Von einem Prokuristen wird eine hohe Sorgfalt erwartet, ebenso wie die Überwachung der Prozesse. 

Das 3-Stufen-Haftungsmodell 

Welcher Fehler wann und vor allem wie gravierend von der Zollbehörde – oder sogar Staatsanwaltschaft – abgestraft wird, hängt vom Verschuldungsgrad ab. Ein einmaliges Verschreiben der Codenummer ist lediglich eine leichte Fahrlässigkeit und birgt somit auch kein Haftungsrisiko. Werden dagegen offensichtliche Fehler übersehen, beurteilt die Behörde das schon als mittlere Fahrlässigkeit und zieht Sie anteilig in die Haftung. Ignorieren Sie gar Warnhinweise von offizieller Seite, müssen Sie im schlimmsten Fall mit der Vollhaftung rechnen, denn dann wird Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. 

Genau vor diesem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit müssen sich insbesondere Prokuristen schützen, denn Sie tragen eine größere Verantwortung im Unternehmen und somit auch größere Sorgfaltspflichten. Besonders häufig wird das zum Haftungsproblem, wenn unter Zeitdruck in der Logistik Aufträge „einfach freigegeben“ werden. Der beste Haftungsschutz ist hier eine klare Dokumentation, die aufzeigen kann, dass operative Eile nicht zulasten der Zollprüfung ging.

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Holger Schmidbaur ist als Global Customs & Trade Manager in der Schweiz angestellt und verantwortet in dieser Position die globalen Zoll- und Außenwirtschaftsprozesse. Vor dieser Funktion hat er als Zoll- […]

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