Daher habe ich hier die drei häufigsten Fragen zum Thema gesammelt und beantwortet, die ich immer wieder gestellt bekomme:
Was ist, wenn ein Lieferant eine andere Meinung zur Eintarifierung hat? Gilt dann sein HS-Code oder unsere Einschätzung?
Verantwortlich für die Warentarifnummer ist der im Zolldokument genannte Einführer oder Ausführer. Das heißt das ist auch die Person bzw. das Unternehmen, das bei einer inkorrekten Tarifierung in die Verantwortung gezogen wird. Mögliche Konsequenzen: Nachzahlungen, Beanstandungen oder sogar Sanktionen.
Wir sind uns unsicher, ob die von uns seit Jahren verwendete Zolltarifnummer richtig ist. Wie gehen wir am besten vor?
Ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) die einzige Lösung oder können wir die Sache auf sich beruhen lassen, wenn es die letzten 30 Jahre gut gegangen ist?
Ignorieren Sie das Risiko besser nicht, denn auch bei unwissentlichen Fehlern drohen Konsequenzen. Beginnen Sie bei der Eintarifierung immer mit den Allgemeinen Vorschriften, 1-6. Dann folgen die Anmerkungen und hilfsweise die Erläuterungen. Wenn Sie dabei nicht weiterkommen, dann erbitten Sie telefonisch beim Helpdesk des Zolls eine unverbindliche Einschätzung. Oft kann das schon Unklarheiten aus dem Weg räumen. Anschließend können Sie in der EBTI-Datenbank bereits erteilte vZTAs prüfen – vielleicht findet sich dort ja ein vergleichbarer Fall. Erst wenn das nicht hilft, ist die eigene verbindliche Zolltarifauskunft der nächste Schritt.
An welche offiziellen Quellen sollten wir uns halten und wie können wir Änderungsinformationen im Blick behalten?
Vier Stellen sollten Sie unbedingt kennen: 1) den Zoll; 2) das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); 3) die TARIC-Abfrage; und 4) die EBTI-Datenbank.
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