Ab 1. Mai: Vorläufige Anwendung des EU-Mercosur Abkommens

Das Interimsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Mercado Común del Sur kann ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden. Bis dahin haben alle beteiligten Staaten Ihre Ratifizierungsprozesse abgeschlossen.

Birgit Susdorf

02.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Für Exporteure bedeutet das, dass mit der schrittweisen Abschaffung von Zöllen gerechnet werden kann. Der Außenhandel sowie Investitionen werden dadurch planbarer. Bestimmte Bereiche der EU-Wirtschaft sind durch Schutzmaßnahmen abgesichert. Genau Einzelheiten müssen aber noch veröffentlicht werden.

Wie Sie das Interimsabkommen am besten für sich nutzen können: Falls es Ihre Produkte und Ihre Verträge zulassen, warten Sie mit Ihrer Lieferung oder Ihrem Import bis Mai. Dann könnten Sie von den Zollsenkungen profitieren.

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