Auslegung von Begriffen in der Ausfuhr- und Dual-Use-Liste
In der Praxis der Exportkontrolle entscheiden oft wenige Begriffe über Genehmigungspflicht oder Freistellung. Die genaue Auslegung der Begriffe „geeignet“, „konstruiert für“, „besonders konstruiert“ und „ausschließlich konstruiert“ bestimmt, ob ein Gut als Dual-
Use- oder Rüstungsgut einzustufen ist. Die folgende Übersicht fasst die wesentlichen Unterschiede praxisnah zusammen und zeigt, wie Unternehmen ihre Produkte rechtssicher einstufen können.
Julianna Straib-Lorenz
24.11.2025
