Trotz aller Schwierigkeiten können Sie dennoch mit Rückenwind ins neue Jahr starten. Dafür müssen Sie allerdings mit aktuellen Entwicklungen Schritt halten. Als Vorgeschmack hier schon einmal auf einige der neuen Spielregeln im Außenwirtschaftsrecht, die für Sie und Ihre Exportabteilung besonders relevant sein werden:
Neue Endverbleibspflichten kippen gewohnte Lieferbeziehungen
Seit Inkrafttreten des 19. Sanktionspakets gegen #Russland und zusätzlicher Prüfvorgaben für China, Kasachstan und die Türkei gelten strengere Anforderungen beim Endverbleib. Selbst zivil genutzt Güter können plötzlich genehmigungspflichtig sein – mit unmittelbaren Folgen für Ihre Lieferketten.
ESG wird zur Pflicht
Mechanismen wie #CBAM und #EUDR verpflichten Importeure/Exporteure dazu, Klimaschutz und Entwaldungsverbot als prüfpflichtige Themen zu berücksichtigen. Der lückenlose Nachweis entlang der Lieferkette wird zur Voraussetzung – andernfalls drohen Bußgelder, Lieferstopps und erhebliche Reputationsrisiken.
KI-, Quanten- und Halbleitertechnologie geraten unter Generalverdacht
Selbst vormals unkritische Software oder Tools können durch neue Dual-Use-Vorgaben genehmigungspflichtig werden. Wer hier nicht sauber prüft, riskiert unbewusst illegale Exporte – mit strafrechtlichen Folgen.
ZOLEX empfiehlt:
Damit Sie trotz aller Schwierigkeiten mit Rückenwind ins neue Jahr starten, laden wir Sie herzlich zu unserem kostenlosen Live-Online-Training „Fit für 2026“ ein. Am 4. Dezember 2025 bieten Ihnen unsere Trade-Experten Holger Schmidbaur und Lorenz Ihbe einen Überblick über alle relevante Themen für das neue Jahr und verraten Tipps, wie Sie Ihre Exportkontrolle mit wenig Aufwand fit für 2026 machen.
