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Dokumente haben ganz unterschiedliche Funktionen und dienen als Beleg für zum Teil große Verantwortlichkeiten. Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, A.TR, das Ursprungszeugnis oder Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft belegen Sachverhalte und haben gleichermaßen eine steuerrechtliche Bewandtnis.
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