FRAGE:
Unser Kunde fragt an, ob wir ihm für Waren, die wir ihm vor zwei Jahren geliefert haben, eine Lieferantenerklärung ausstellen können. Ist es überhaupt grundsätzlich möglich, eine Lieferantenerklärung nachträglich auszustellen? Gibt es irgend etwas, was ich hierbei beachten muss?
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