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CBAM – Was steckt dahinter und warum hat die EU diese Verordnung erlassen?

Sie haben bestimmt schon von der neuen CBAM-VO gehört, auch Carbon Border Adjustment Mechanism oder CO2-Grenzausgleichsmechanismus genannt. Doch was ist das genau und warum hat die Europäische Union diese auf den Weg gebracht?

Julianna Straib-Lorenz

30.08.2024 · 4 Min Lesezeit

Die neue Verordnung ist im Mai 2023 in Kraft getreten

Die Verordnung (EU) 2023/956 ist am 17. Mai 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und somit auch nach der entsprechenden Zeit in Kraft getreten. Die Verordnung hat zum Ziel, dass der CO2-Ausstoß auf einen bestimmten Wert gesenkt beziehungsweise erst mal verringert wird. Grundsätzlich ist das Ziel, die CO2-Werte komplett zu senken und dies durch CO2-Zertifikate monetär auszugleichen. Ergänzend zu dieser Verordnung gibt es eine entsprechende Richtlinie, die sich mit Treibhausgasemissionen innerhalb der EU beschäftigt.

Mit dieser neuen Verordnung soll erreicht werden, dass sich Unternehmen nicht mehr ins europäische Ausland beziehungsweise in Drittländer flüchten, um Kosten zu sparen und dann günstig wieder in die europäische Union zu importieren. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus nimmt den Firmen diesen Vorteil. Denn Unternehmen, die hohe Produktionskosten haben und sehr viel Energie benötigen um bestimmte Güter herzustellen, stoßen dadurch mehr CO2 aus als z. B. Dienstleistungsfirmen. Und wenn solche Unternehmen ins Ausland gehen und dort neue Standorte aufziehen, dann sparen sie sich die Kosten, die sie innerhalb der europäischen Union durch ihren CO2-Ausstoß haben. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus wird jetzt erstmal zur Beobachtung in Form von Reportingpflichten in Kraft treten.

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