Codierung

Diese Codierungen müssen Sie bei Waren aus Neuseeland kennen

Seit dem 1.5.2024 ist das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Neuseeland in Kraft. Mit dem New Zealand-European Union Free Trade Agreement (NZ-EU FTA) können alle Waren mit Ursprung in der EU zollfrei nach Neuseeland eingeführt werden. Im Gegenzug können fast alle Waren aus Neuseeland zollfrei in die EU eingeführt werden. Ausnahmen gibt es lediglich im landwirtschaftlichen Bereich. Zur Einfuhr der zollfreien Waren sind jedoch Codierungen notwendig.

Holger Schmidbaur

10.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Wie das Informationstechnikzentrum Bund in der ATLAS-Info 0603 mitgeteilt hat, können im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Neuseeland seit dem 1.5.2024 ermäßigte Abgabensätze beantragt und angewendet werden. Dies ist immer dann möglich, wenn eine bestimmte Bescheinigung angemeldet und das Kennzeichen „vorhanden“ übermittelt wird.

Es handelt sich dabei um die Bescheinigungen „U 120“, „U121“ und „U 122“. Die ermäßigten Abgabensätze können mit einem 3-stelligen Begünstigungscode beantragt werden, der mit der Ziffer „3“ beginnt. Der Direktbeförderungsnachweis entfällt, was grundsätzlich unüblich ist und nicht den 4 Grundprinzipien des Präferenzrechts entspricht.

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