Leider ist das allerdings nicht gerade einfach. Im Außenwirtschaftsrecht herrscht mal wieder ein heilloses Durcheinander. Neue Vorgaben und tiefgreifende Veränderungen gehen Hand in Hand, werden aber nicht unbedingt transparent vermittelt.
Um hier Licht ins Dunkel zu bringen, hat sich unser Trade-Experte Holger Schmidbaur in einem Gastbeitrag damit befasst, wie Unternehmen von Neuerungen im Außenwirtschaftsrecht betroffen sind. Dabei geht er auf fünf Aspekte ein, die in seinen Augen besonders drängend sind.
Neue Endverbleibspflichten kippen gewohnte Lieferbeziehungen
Seit Inkrafttreten des 19. Russland-Sanktionspakets und zusätzlicher Prüfvorgaben für China, Kasachstan und die Türkei gelten strengere Anforderungen beim Endverbleib. Selbst zivil genutzte Güter können plötzlich genehmigungspflichtig sein – mit unmittelbaren Folgen für Ihre Lieferketten.
US-Vorgaben greifen tief in EU-Exporte ein
FDPR und MEU-List gelten auch für EU-Unternehmen ohne direkte USA-Beziehung. Entscheidend ist, ob Technologie, Software oder Know-how einen US-Bezug haben oder potenziell über Drittländer weitergegeben werden können.
ESG wird zur Pflicht
Mechanismen wie CBAM und EUDR verpflichten Importeure/Exporteure dazu, Klimaschutz und Entwaldungsverbot als prüfpflichtige Themen zu berücksichtigen. Der lückenlose Nachweis entlang der Lieferkette wird zur Voraussetzung – andernfalls drohen Bußgelder, Lieferstopps und erhebliche Reputationsrisiken.
KI-, Quanten- und Halbleitertechnologien geraten unter Generalverdacht
Selbst vormals unkritische Software oder Tools können durch neue Dual-Use-Vorgaben genehmigungspflichtig werden. Wer hier nicht sauber prüft, riskiert unbewusst illegale Exporte – mit strafrechtlichen Folgen.
Neue AGGs, Umschlüsselungen und Stichwortänderungen bringen Unsicherheit
Seit Herbst 2025 erschweren Änderungen in Güterlisten die gewohnte Klassifizierung. Wer hier nicht rechtzeitig nachzieht, riskiert fehlerhafte Ausfuhranmeldungen – oder verliert bestehende Genehmigungen.
In einem Vortrag hat Holger Schmidbaur diese und weitere Themen tiefergehend vorgestellt:
Wer weiß, worauf es jetzt wirklich ankommt, kann die neuen Pflichten mit vertretbarem Aufwand rechtssicher erfüllen – ohne ständige Überstunden, permanente Unsicherheit oder böse Überraschungen bei der nächsten Zollprüfung. Der Schlüssel dazu liegt in einer positiven und proaktiven Herangehensweise. Anstatt zu warten, bis etwas passiert, sollten Exporteure schon jetzt einen klaren Fahrplan erstellen, der die neuen Prozesse für 2026 klar formuliert.
ZOLEX empfiehlt:
Eine nützliche Hilfe bei dieser Vorbereitung kann die Software ELEX sein, die von Holger Schmidbaur als Trade-Experten mitentwickelt wurde. Sie nimmt Usern die aufwendige Arbeit bei der Exportkontrolle komplett ab und hält dank regelmäßiger Updates stets mit rechtlichen Neuerungen Schritt. Bei Interesse an ELEX können Sie einen unverbindlichen Vorstellungs- und Beratungstermin vereinbaren, um sich durch die Software führen zu lassen.
