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Die EU-Entwaldungsverordnung für Sie im Überblick

Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) tritt mit hoher Wahrscheinlichkeit am 30. Dezember 2024 in Kraft. Prüfen Sie schon jetzt, ob auch Ihr Unternehmen dadurch vor erhebliche Herausforderungen gestellt wird. Die EUDR betrifft besonders die Unternehmen, die mit den Rohstoffen Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie bestimmten daraus hergestellten Erzeugnissen handeln oder diese verwenden. Die Verordnung verlangt, dass diese Rohstoffe und Produkte nachweislich entwaldungsfrei sind und den Rechtsvorschriften der Erzeugerländer entsprechen. Für viele kleine und mittlere Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre gesamten Lieferketten gründlich überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen ersten Überblick über die Verordnung und zeigt auf, wie Sie sich auf die EUDR vorbereiten können.

Karsten Draeck

08.10.2024 · 4 Min Lesezeit

Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) tritt mit hoher Wahrscheinlichkeit am 30. Dezember 2024 in Kraft. Prüfen Sie schon jetzt, ob auch Ihr Unternehmen dadurch vor erhebliche Herausforderungen gestellt wird. Die EUDR betrifft besonders die Unternehmen, die mit den Rohstoffen Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie bestimmten daraus hergestellten Erzeugnissen handeln oder diese verwenden. Die Verordnung verlangt, dass diese Rohstoffe und Produkte nachweislich entwaldungsfrei sind und den Rechtsvorschriften der Erzeugerländer entsprechen. Für viele kleine und mittlere Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre gesamten Lieferketten gründlich überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen ersten Überblick über die Verordnung und zeigt auf, wie Sie sich auf die EUDR vorbereiten können.

Das Ziel der EU-Entwaldungsverordnung

Die EUDR ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der Europäischen Union, die globale Entwaldung zu stoppen und nachhaltigere Lieferketten zu etablieren. Die Verordnung zielt darauf ab sicherzustellen, dass Rohstoffe, die in die EU importiert oder dort verwendet werden, nach dem 31. Dezember 2024 nicht von entwaldeten Flächen stammen. Dabei erfasst die Verordnung nicht nur direkte Importeure, sondern auch Unternehmen, die Rohstoffe oder Produkte innerhalb der EU vertreiben oder verarbeiten.

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