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Das beinhaltet das 19. EU-Sanktionspaket und so sehen aktuelle Strategien gegen Sanktionsumgehungen aus

Die EU hat am 23.10.2025 ihr 19. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Mit der Verordnung (EU) 2025/2033 wurden die bestehenden Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erneut deutlich ausgeweitet.

Julianna Straib-Lorenz

24.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Das sind die wesentliche Neuerungen im Überblick

Güterlisten

  • Anhang VII: Erweiterung um elektronische Bauteile, Entfernungsmesser, zusätzliche Chemikalien sowie Metalle und Legierungen für militärische Systeme → Ausfuhrverbot nach Art. 2a

  • Anhang IV: Neue Entitäten → Ausfuhrverbot nach Art. 2b für Dual-Use- und Anhang-VII-Güter

  • Anhang XXI: Erweiterung um weitere Güter mit Altvertragsklausel (Übergangsfrist: 3 Monate) → Art. 3i

  • Anhang XXIII: Neuaufnahme zahlreicher Rohstoffe und Industrieprodukte (u. a. Salze, Erze, Reifen, Baumaterialien) → Exportverbot nach Art. 3k, Übergangsfrist 3 Monate (neuer Anhang XXIIIG)

  • Anhang XLII: 117 weitere Schiffe („Schattenflotte“) → Art. 3s

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