Aus dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung geht beispielsweise hervor, dass das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) enden soll. Die Streichung der ESG-Vorgabe soll Teil des geplanten Bürokratieabbaus sein – doch wie es damit in der EU weitergeht, nachdem auch das EU-Lieferkettengesetz um ein Jahr verschoben wurde, ist bisher unklar.
Omnibus-Verordnung
Auch die neue Omnibus-Verordnung nimmt die Entschlackung der Bürokratie in den Fokus und möchte zugleich Klarheit in den ESG-Pflichten schaffen. Es handelt sich dabei um ein EU-Gesamtpaket, das Unternehmen entlasten soll und wichtige Änderungen bei CSRD, CBAM, CSDDD und der EU-Taxonomie vorsieht. Zu den relevantesten Anpassungen zählen unter anderem Fristverschiebungen bei CSRD und CSDDD; auch soll es in Zukunft weniger Meldebögen, neue finanzielle Schwellenwerte und freiwillige Berichte für nicht-pflichtige Unternehmen geben. Die freiwillige ESG-Berichterstattung kann für Unternehmen eine Chance sein, grüne Finanzierungshilfen zu sichern.
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