Mit dem Inkrafttreten des neuen Interims-Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Chile am 1. Februar 2025 änderten sich die Voraussetzungen für die Beantragung von Zollpräferenzmaßnahmen für Waren mit Ursprung in Chile. Als Unternehmen müssen Sie ihre Prozesse anpassen, um weiterhin von den Präferenzzollsätzen profitieren zu können.


