Ab 1. Januar 2026: Vorabanmeldung für Durchfuhren durch Österreich

Mit dem neuen Jahr ändert sich auch bei Durchgangsprozessen einiges. Ab gilt für alle NCTS-Vorgänge, bei denen die Durchgangszollstelle in Österreich liegt, eine neue Verpflichtung.

Birgit Susdorf

11.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Vor dem Eintreffen an der Durchgangszollstelle muss eine elektronische Voranmeldung für den Durchgang (Office of Transit) abgegeben werden. Diese Voranmeldung erfolgt über die IT-Applikation „Smart Border Austria“, die derzeit noch unter dem Arbeitstitel „Zoll Korridorverkehr Vorarlberg“ geführt wird.  

Mein Tipp: Wird die neue Vorschrift nicht befolgt, weist die Durchgangszollstelle den LKW zurück und die Weiterfahrt ist nicht möglich. Halten Sie deshalb aktuelle Vorschriften im Land im Blick. Dafür können Sie die Länderdatenbank Export Navigator nutzen.

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