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Enthalten in Zoll + Außenhandel aktuell
CBAM: Ab 2026 dürfen nur noch zugelassene CBAM-Anmelder importieren
Die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) endet zum 31.12.2025. Ab dem 1.1.2026 können vom CBAM betroffene Waren nur noch dann in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn der Anmelder ein sogenannter zugelassener CBAM-Anmelder ist (vgl. Art. 25 Abs. 1 CBAM-VO). Der verpflichtende Kauf von CBAM-Zertifikaten wurde zwar auf 2027 verschoben – trotzdem müssen sich betroffene Unternehmen jetzt vorbereiten. Lesen Sie hier, was Sie bis Jahresende erledigt haben sollten, um Importstopps zu vermeiden.
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Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
Wer ist wofür verantwortlich? Das verschiebt sich durch CBAM und EUDR radikal – passen Sie Ihre Prozesse jetzt an
Die neuen EU-Regeln CBAM und EUDR krempeln die Haftung um und geben die Verantwortung in Ihre Lieferketten ab. Das bedeutet für Sie in Ihrer Funktion als Zollbeauftragte mehr Risiken und Pflichten. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was es mit den neuen Regeln auf sich hat und wie Sie Ihre Dienstleister künftig anleiten sollten, um Rechtsklarheit zu behalten.
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Enthalten in Zollrecht aktuell
CBAM-Zulassung ab 2026 verpflichtend – Stellen Sie jetzt Ihren Antrag!
Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Verordnung – EU – 2023/956 – CBAM-VO – vollständig. Ab diesem Zeitpunkt dürfen betroffene Waren – etwa Zement, Düngemittel, Eisen, Stahl, Aluminium sowie Erzeugnisse daraus (siehe Anhang I CBAM-VO) – nur noch in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn Sie als Anmelder über eine gültige CBAM-Zulassung verfügen.
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Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
Unnötigen CBAM-Aufwand stoppen: Fristen verlängern, 50-Tonnen-Grenze vermeiden und Prozesse neu organisieren
Die EU-Kommission hat die Verordnung (EU) 2025/2083 veröffentlicht, um das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) zu vereinfachen und zu stärken. Sie sollten schnell Ihre Prozesse prüfen, um die neuen CBAM-Regeln richtig zu integrieren. Die gute Nachricht vorweg: Die neuen Regeln können Ihnen Entlastung bringen. Wir zeigen Ihnen, welche Berichte Sie später abgeben können und für wen die neuen Mengenschwellen gelten.
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Enthalten in Zoll + Außenhandel aktuell
CBAM, EUDR & Co.: Warum die korrekte Einreihung jetzt noch wichtiger wird
Die Anforderungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten wie Deutschland an Ausfuhrkontrolle, Präferenzkalkulation und Importbestimmungen nehmen zu. In den vergangenen Jahren sind das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism) und die EUDR-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten auf den Weg gebracht worden. Beide zielen auf importseitige, warenbezogene Bestimmungen ab. Die Einreihung hat Auswirkungen auf Kosten und allgemeingültige Importbestimmungen. Hier erfahren Sie, wie Sie Fehler bei der Einreihung verhindern und gesetzliche Vorgaben sicher einhalten.
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Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
Die CBAM-Registrierung ist nun möglich: Sie sollten jetzt den Antrag stellen
Die Möglichkeit der Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder ist nun an den Start gegangen. Ohne diese Zulassung wird ab 2026 kein Import von CBAM-pflichtigen Waren mehr möglich sein. Doch wie funktioniert die Antragstellung, welche Fristen gelten und welche Erleichterungen sind geplant? Wir verschaffen Ihnen den entscheidenden Überblick.
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Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
EUDR-VO & CBAM: Wie Sie mit KI die neuen EU-Vorgaben sicher im Griff behalten
Die EU macht ernst mit der Nachhaltigkeit – und Sie als Importeur stehen vor neuen, komplexen Anforderungen: Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR-VO) und dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) werden 2 Vorschriften scharfgestellt, die weit über die klassische Zollabwicklung hinausgehen. Gefragt sind vollständige, konsistente und prüfbare Daten – vom Herkunftsnachweis über CO₂-Werte bis hin zur Geolokalisierung von Anbauflächen. Doch wie lassen sich diese Anforderungen effizient und rechtssicher erfüllen? Künstliche Intelligenz (KI) kann Sie hier entscheidend unterstützen.
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