Suchergebnisse

36 Treffer
Enthalten in Zollrecht aktuell
So verändert CBAM die globale Handelspolitik – Mit digitaler Integration und realen Datenflüssen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) endgültig in der EU. Die EU-Kommission hat die Infrastruktur einschließlich des CBAM-Registers erfolgreich in alle Mitgliedstaaten eingebunden und digital mit den nationalen Zollsystemen verknüpft. Dadurch werden CBAM-Daten in Echtzeit zwischen Zoll, Register und Handelsplattform ausgetauscht – eine stabile Grundlage für die kommende Regelphase.
Vorschau anzeigen
Enthalten in Zollrecht aktuell
CBAM-Zertifikate rückwirkend ab 2026: Was jetzt auf Sie als Importeur zukommt
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist kein „Klimaprojekt am Rand“, sondern ein handfestes neues Importregime. Mit der Verordnung (EU) 2023/956 hat die Europäische Union ein CO₂-Grenzausgleichssystem geschaffen, das ein zentrales Ziel verfolgt: Carbon Leakage verhindern – also die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Drittstaaten ohne vergleichbare CO₂-Kosten. Für Sie als importierendes Unternehmen bedeutet das: Ab 2026 wird der CO₂-Preis Teil Ihrer Importkalkulation.
Vorschau anzeigen
Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
Zoll-Codierung Y422: Prüfen Sie, ob Sie die Codierung für die aktive Veredelung von CBAM-Waren richtig verwenden
Wenn Sie CBAM‑Waren wie Stahl, Zement, Aluminium oder Düngemittel einführen, sind Sie direkt von den neuen Meldepflichten für die aktive Veredelung bei CBAM-Waren betroffen. Dabei ist es jetzt besonders wichtig, dass Sie Ihre Prozesse dahin gehend anpassen: Wir erklären Ihnen, was Sie nun tun sollten und wie Sie die maßgeblichen Abteilungen wie Einkauf, Logistik/Lager, aber auch die Zoll- und Exportkontrolle geschickt mit einbeziehen.
Vorschau anzeigen
Enthalten in Zollrecht aktuell
CBAM wird scharf gestellt – Das hat sich zum 1. Januar 2026 in ATLAS geändert
Seit dem 1. Januar 2026 befindet sich der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) im Vollbetrieb. Mit der ATLAS-Info 0881/2025 hat die Zollverwaltung sehr klar festgelegt, welche neuen Voraussetzungen nun für die Einfuhr gelten. Die zuvor geltende Übergangsphase – in der Sie lediglich berichten mussten – ist beendet. Ab sofort entscheidet CBAM darüber, ob Ihre Waren überhaupt zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden dürfen. Damit wird CBAM für Sie zu einer unmittelbaren Compliance-Pflicht in der täglichen Einfuhrpraxis.
Vorschau anzeigen
Enthalten in Zoll + Außenhandel aktuell
CBAM: Ab 2026 dürfen nur noch zugelassene CBAM-Anmelder importieren
Die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) endet zum 31.12.2025. Ab dem 1.1.2026 können vom CBAM betroffene Waren nur noch dann in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn der Anmelder ein sogenannter zugelassener CBAM-Anmelder ist (vgl. Art. 25 Abs. 1 CBAM-VO). Der verpflichtende Kauf von CBAM-Zertifikaten wurde zwar auf 2027 verschoben – trotzdem müssen sich betroffene Unternehmen jetzt vorbereiten. Lesen Sie hier, was Sie bis Jahresende erledigt haben sollten, um Importstopps zu vermeiden.
Vorschau anzeigen
Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
Wer ist wofür verantwortlich? Das verschiebt sich durch CBAM und EUDR radikal – passen Sie Ihre Prozesse jetzt an
Die neuen EU-Regeln CBAM und EUDR krempeln die Haftung um und geben die Verantwortung in Ihre Lieferketten ab. Das bedeutet für Sie in Ihrer Funktion als Zollbeauftragte mehr Risiken und Pflichten. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was es mit den neuen Regeln auf sich hat und wie Sie Ihre Dienstleister künftig anleiten sollten, um Rechtsklarheit zu behalten.
Vorschau anzeigen
Enthalten in Zollrecht aktuell
CBAM-Zulassung ab 2026 verpflichtend – Stellen Sie jetzt Ihren Antrag!
Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Verordnung – EU – 2023/956 – CBAM-VO – vollständig. Ab diesem Zeitpunkt dürfen betroffene Waren – etwa Zement, Düngemittel, Eisen, Stahl, Aluminium sowie Erzeugnisse daraus (siehe Anhang I CBAM-VO) – nur noch in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn Sie als Anmelder über eine gültige CBAM-Zulassung verfügen.
Vorschau anzeigen
Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
Unnötigen CBAM-Aufwand stoppen: Fristen verlängern, 50-Tonnen-Grenze vermeiden und Prozesse neu organisieren
Die EU-Kommission hat die Verordnung (EU) 2025/2083 veröffentlicht, um das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) zu vereinfachen und zu stärken. Sie sollten schnell Ihre Prozesse prüfen, um die neuen CBAM-Regeln richtig zu integrieren. Die gute Nachricht vorweg: Die neuen Regeln können Ihnen Entlastung bringen. Wir zeigen Ihnen, welche Berichte Sie später abgeben können und für wen die neuen Mengenschwellen gelten.
Vorschau anzeigen
Enthalten in Zoll + Außenhandel aktuell
CBAM, EUDR & Co.: Warum die korrekte Einreihung jetzt noch wichtiger wird
Die Anforderungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten wie Deutschland an Ausfuhrkontrolle, Präferenzkalkulation und Importbestimmungen nehmen zu. In den vergangenen Jahren sind das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism) und die EUDR-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten auf den Weg gebracht worden. Beide zielen auf importseitige, warenbezogene Bestimmungen ab. Die Einreihung hat Auswirkungen auf Kosten und allgemeingültige Importbestimmungen. Hier erfahren Sie, wie Sie Fehler bei der Einreihung verhindern und gesetzliche Vorgaben sicher einhalten.
Vorschau anzeigen
Filter
Sortieren nach: