Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
Wenn Sie CBAM‑Waren wie Stahl, Zement, Aluminium oder Düngemittel einführen, sind Sie direkt von den neuen Meldepflichten für die aktive Veredelung bei CBAM-Waren betroffen. Dabei ist es jetzt besonders wichtig, dass Sie Ihre Prozesse dahin gehend anpassen:
Wir erklären Ihnen, was Sie nun tun sollten und wie Sie die maßgeblichen Abteilungen wie Einkauf, Logistik/Lager, aber auch die Zoll- und Exportkontrolle geschickt mit einbeziehen.
CBAMCodierungen