Die Europäische Union hat am 29. September 2025 eine Reihe restriktiver Maßnahmen gegen den Iran erneut in Kraft gesetzt. Grundlage ist die EU-Verordnung – EU – 2025/1975, die auf die Entscheidung des UN-Sicherheitsrats folgt, die Aufhebung der Sanktionen nicht zu verlängern. Damit treten sowohl autonome EU-Maßnahmen als auch jene wieder in Kraft, die seit 2006 in mehreren UN-Resolutionen beschlossen und in EU-Recht überführt wurden.