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Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
Nutzen Sie Allgemeine Genehmigungen und sparen Sie sich unnötig lange Wartezeiten
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) macht mit den Allgemeinen Genehmigungen (AGG) einen zentralen Baustein der Exportkontrolle zugänglicher: Statt Einzelgenehmigung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine automatisierte Genehmigung gelten. Für Sie als Unternehmen bedeutet das: schnellere Abläufe, geringerer Verwaltungsaufwand – aber nur, wenn Sie alle Voraussetzungen punktgenau erfüllen.
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Enthalten in Zollrecht aktuell
Sparen Sie Zeit und Nerven mit einer Allgemeinen Genehmigung!
Allgemeine Genehmigungen sind eine Sonderform von Aus- oder Verbringungsgenehmigungen nach der Außenwirtschaftsverordnung – AWV – bzw. dem Außenwirtschaftsgesetz – AWG. Sie gelten für bestimmte Güter-, Verwendungs- und Bestimmungszwecke sozusagen „pauschal“: Wird eine Ausfuhr oder Verbringung nach Maßgabe der entsprechenden AGG-Voraussetzungen durchgeführt, bedarf es keiner Einzelausfuhrgenehmigung. Es gibt sehr viele AGGén, heute setzen wir den Fokus auf zwei bestimmte.
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Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
Verlängert, verschärft, verändert – das ändert sich 2025 für Sie bei den Allgemeinen Genehmigungen
Nutzen Sie Allgemeine Genehmigungen (AGG) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle? Dann sollten Sie jetzt genau hinschauen. Zum 1.4.2025 traten zahlreiche Änderungen in Kraft – von neuen Ausschlusstatbeständen bis hin zu verlängerten Rückführungsfristen und geografischen Anpassungen. Die gute Nachricht: Alle nationalen Allgemeinen Genehmigungen, die bis zum 31.3.2025 gegolten hätten, wurden pauschal bis zum 31.3.2026 verlängert.
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Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
Diese Änderungen gibt es ab sofort bei den Allgemeinen Genehmigungen
Nutzen Sie Allgemeine Genehmigungen (AGG) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle? Dann sollten Sie jetzt genau hinschauen. Zum 1.4.2025 traten zahlreiche Änderungen in Kraft – von neuen Ausschlusstatbeständen bis hin zu verlängerten Rückführungsfristen und geografischen Anpassungen. Die gute Nachricht: Alle nationalen Allgemeinen Genehmigungen, die bis zum 31.3.2025 gegolten hätten, wurden pauschal bis zum 31.3.2026 verlängert.
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Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
KI-Unterstützung bei Exportkontrolle und Allgemeinen Genehmigungen
Wenn Sie Güter, die ausfuhrgenehmigungspflichtig sind, exportieren, stehen Sie regelmäßig vor der Frage: Kann ich eine Allgemeine Genehmigung (AGG) nutzen? Ob es um die nationalen AGG des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – wie AGG Nr. 12 oder 21 – oder die EU-weiten Genehmigungen (EU001–EU008) geht: Die Prüfung ist aufwendig, die Anforderungen komplex und Fehler können teuer werden. Genau hier kommt Künstliche Intelligenz (KI) ins Spiel. Moderne Systeme helfen Ihnen, den Prüfaufwand zu reduzieren, Fristen im Blick zu behalten und gleichzeitig Ihre Compliance zu sichern.
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Enthalten in Zollrecht aktuell
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht eine Bekanntmachung über die Nutzung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen (AGG) der EU
Exportieren Sie Dual-Use-Güter in Drittländer? Dann kennen Sie bestimmt die Abkürzung durch eine Allgemeine Genehmigung der Union. Nutzen Sie diese unbedingt, um sich die 9 Monate Bearbeitungszeit nach Antragstellung zu sparen. Das BAFA hat auf seiner Seite die Bekanntmachung veröffentlicht, um Ihnen die Arbeit damit zu erleichtern.
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Enthalten in Zoll + Außenhandel aktuell
BAFA hebt Meldepflichten für EU-Genehmigungen auf – das sollten Sie wissen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Meldepflichten für die Inanspruchnahme der 8 Allgemeinen Genehmigungen (AGG) der EU aufgehoben. Diese Änderung ist zum 22.4.2024 veröffentlicht worden und gilt rückwirkend seit dem 1.1.2024. Erfahren Sie hier, wie Sie als Unternehmen, das Dual-Use-Güter exportiert, von dieser Erleichterung profitieren können.
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Enthalten in Zoll + Außenhandel aktuell
Neues Update zu Änderungen bei den Allgemeinen Genehmigungen (AGG)
Im Januar, Februar und März hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Informationen zum Umgang mit den AGGs veröffentlicht. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die aktuell geltenden Regelungen. Beachten Sie: Grundsätzlich sind die AGG der EU vorrangig vor den nationalen AGGs zu nutzen!
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