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Wenn Sie Waren mit Präferenznachweis nach Ägypten exportieren, sollten Sie Ihre Formulierungen jetzt prüfen. Ohne den richtigen Vermerk kann Ihre Sendung trotz erfüllter Ursprungsregeln die Zollbegünstigung verlieren. Was sich geändert hat und was Sie konkret beachten müssen, lesen Sie hier.
Prüfen Sie frühzeitig den Produktursprung, bewerten Sie enthaltene US-Technologie und dokumentieren Sie sorgfältig Ihre
Klassifizierungsergebnisse, denn so stellen Sie eine rechtskonforme Auskunftserteilung sicher und vereinfachen künftige Exportvorgänge signifikant, indem Sie unnötige Prüfschritte vermeiden.
Die EU hat am 13.11.2025 eine aktualisierte Kumulierungsmatrix für das Pan-Europa-Mittelmeer-Regionale Übereinkommen veröffentlicht. Die Änderungen zwingen Sie jetzt dazu, Ihre Lieferketten zu überprüfen, aber sie bieten Ihnen auch Chancen für neue Kumulierungsmöglichkeiten, damit Sie weiterhin Präferenzen korrekt nutzen und Risiken vermeiden.
Erhalten Sie Waren mit Präferenznachweis aus APS-Ländern (Allgemeines Präferenzsystem), dann können Sie grundsätzlich eine präferenzielle Abgabenbegünstigung in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Präferenznachweis auch gültig ist. Dazu gibt es bei den APS-Ländern einige Fallstricke, die Ihren Präferenznachweis ruck, zuck ungültig machen oder Ihrem Lieferanten aufwendige Nachprüfungsersuchen aufbürden. Ich zeige Ihnen, auf was Sie bei Ihrer Prüfung achten müssen.
Ab dem 1.1.2026 gelten im gesamten Pan-Euro-Med-Raum ausschließlich die revidierten Ursprungsregeln. Mit dem Ende der Übergangsphase müssen Sie Ihre Prozesse anpassen. Die Revision soll die Nachweisführung und die Anwendung der Präferenzregeln vereinfachen, bringt jedoch weitreichende Änderungen für die Praxis.
„Made in Germany“ ist weltweit eines der stärksten Qualitätsversprechen – und für Sie als deutsches Unternehmen ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Damit Ihre Angabe nicht nur marketingwirksam, sondern auch rechtssicher und exportkonform ist, müssen Sie zollrechtliche, wettbewerbsrechtliche und exportkontrollrechtliche Vorgaben beachten. Diese Übersicht fasst die wichtigsten Punkte kompakt zusammen.
„Made in Germany“ ist weltweit eines der stärksten Qualitätsversprechen – und für Sie als deutsches Unternehmen ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Damit Ihre Angabe nicht nur marketingwirksam, sondern auch rechtssicher und exportkonform ist, müssen Sie zollrechtliche, wettbewerbsrechtliche und exportkontrollrechtliche Vorgaben beachten. Diese Übersicht fasst die wichtigsten Punkte kompakt zusammen.
Exportieren Sie regelmäßig oder beziehen Sie Vorprodukte aus dem Ausland? Dann wissen Sie, wie schnell unklare Ursprungsregeln zu Nachforderungen führen können. Mit der verbindlichen Ursprungsauskunft (vUA) sichern Sie sich Rechtssicherheit für 3 Jahre – kostenfrei
und EU-weit gültig. Wie Sie dieses Instrument optimal nutzen und welche typischen Fehler Sie vermeiden sollten, erfahren Sie in dieser kompakten Übersicht.