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Enthalten in Zollrecht aktuell
Ägypten verlangt „REVISED RULES“ im Ursprungsnachweis – Sichern Sie sich jetzt Ihre Präferenz
Wenn Sie Waren mit Präferenznachweis nach Ägypten exportieren, sollten Sie Ihre Formulierungen jetzt prüfen. Ohne den richtigen Vermerk kann Ihre Sendung trotz erfüllter Ursprungsregeln die Zollbegünstigung verlieren. Was sich geändert hat und was Sie konkret beachten müssen, lesen Sie hier.
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Kenia
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Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
Vermeiden Sie Exportkrisen, indem Sie US-Anteile in Ihren Gütern klassifizieren
Prüfen Sie frühzeitig den Produktursprung, bewerten Sie enthaltene US-Technologie und dokumentieren Sie sorgfältig Ihre Klassifizierungsergebnisse, denn so stellen Sie eine rechtskonforme Auskunftserteilung sicher und vereinfachen künftige Exportvorgänge signifikant, indem Sie unnötige Prüfschritte vermeiden.
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Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
Die EU hat die Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierungsmatrix geändert: Kontrollieren Sie jetzt Ihre Warenursprünge
Die EU hat am 13.11.2025 eine aktualisierte Kumulierungsmatrix für das Pan-Europa-Mittelmeer-Regionale Übereinkommen veröffentlicht. Die Änderungen zwingen Sie jetzt dazu, Ihre Lieferketten zu überprüfen, aber sie bieten Ihnen auch Chancen für neue Kumulierungsmöglichkeiten, damit Sie weiterhin Präferenzen korrekt nutzen und Risiken vermeiden.
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Enthalten in Zollrecht aktuell
Vorsicht bei Erklärungen zum Ursprung aus Entwicklungsländern – APS: Diese Besonderheiten müssen Sie kennen
Erhalten Sie Waren mit Präferenznachweis aus APS-Ländern (Allgemeines Präferenzsystem), dann können Sie grundsätzlich eine präferenzielle Abgabenbegünstigung in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Präferenznachweis auch gültig ist. Dazu gibt es bei den APS-Ländern einige Fallstricke, die Ihren Präferenznachweis ruck, zuck ungültig machen oder Ihrem Lieferanten aufwendige Nachprüfungsersuchen aufbürden. Ich zeige Ihnen, auf was Sie bei Ihrer Prüfung achten müssen.
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Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
Stellen Sie ab sofort Ihre Ursprungsregeln um und bereiten Sie Ihre Lieferketten auf die Pan-Euro-Med-Revision vor
Ab dem 1.1.2026 gelten im gesamten Pan-Euro-Med-Raum ausschließlich die revidierten Ursprungsregeln. Mit dem Ende der Übergangsphase müssen Sie Ihre Prozesse anpassen. Die Revision soll die Nachweisführung und die Anwendung der Präferenzregeln vereinfachen, bringt jedoch weitreichende Änderungen für die Praxis.
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Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
„Made in Germany“ – rechtssicher und exportkontrollkonform kennzeichnen
„Made in Germany“ ist weltweit eines der stärksten Qualitätsversprechen – und für Sie als deutsches Unternehmen ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Damit Ihre Angabe nicht nur marketingwirksam, sondern auch rechtssicher und exportkonform ist, müssen Sie zollrechtliche, wettbewerbsrechtliche und exportkontrollrechtliche Vorgaben beachten. Diese Übersicht fasst die wichtigsten Punkte kompakt zusammen.
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Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
So funktioniert der „Made in“-Ursprung
„Made in Germany“ ist weltweit eines der stärksten Qualitätsversprechen – und für Sie als deutsches Unternehmen ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Damit Ihre Angabe nicht nur marketingwirksam, sondern auch rechtssicher und exportkonform ist, müssen Sie zollrechtliche, wettbewerbsrechtliche und exportkontrollrechtliche Vorgaben beachten. Diese Übersicht fasst die wichtigsten Punkte kompakt zusammen.
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Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
Verbindliche Ursprungsauskunft: Sichern Sie Ihre Lieferketten rechtlich ab – kostenlos!
Exportieren Sie regelmäßig oder beziehen Sie Vorprodukte aus dem Ausland? Dann wissen Sie, wie schnell unklare Ursprungsregeln zu Nachforderungen führen können. Mit der verbindlichen Ursprungsauskunft (vUA) sichern Sie sich Rechtssicherheit für 3 Jahre – kostenfrei und EU-weit gültig. Wie Sie dieses Instrument optimal nutzen und welche typischen Fehler Sie vermeiden sollten, erfahren Sie in dieser kompakten Übersicht.
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