Enthalten in Zollrecht aktuell
Erhalten Sie Waren mit Präferenznachweis aus APS-Ländern (Allgemeines Präferenzsystem), dann können Sie grundsätzlich eine präferenzielle Abgabenbegünstigung in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Präferenznachweis auch gültig ist. Dazu gibt es bei den APS-Ländern einige Fallstricke, die Ihren Präferenznachweis ruck, zuck ungültig machen oder Ihrem Lieferanten aufwendige Nachprüfungsersuchen aufbürden. Ich zeige Ihnen, auf was Sie bei Ihrer Prüfung achten müssen.
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