Enthalten in Einkaufsmanager
Wenn ich mich dieser Tage unter Einkäufern umhöre, sind die Vorbereitung und Handhabung in Bezug auf das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) immer noch sehr unterschiedlich. So richtig weiß auch niemand Bescheid, wie denn der genaue Ablauf nun ist. Da das EU-Lieferkettengesetz – anders als das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) – neben der Prüfung von mittelbaren Lieferanten auch noch eine zivilrechtliche Haftung enthält, schwebt dieser höchst bedenkliche Zustand wie ein Damoklesschwert über den Einkäufern. Wie die diesbezügliche Situation für Einkäufer – inklusive Handlungsempfehlungen – ist, hat Hans-Christian Seidel mit unserem Experten, Rechtsanwalt Rolf Becker aus Alfter, besprochen.
EinkaufLieferkettengesetz