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Enthalten in Zoll + Außenhandel aktuell
Jahreswechsel im Blick: Vermeiden Sie Zollprobleme wegen ungültiger Lieferantenerklärungen
Langzeit-Lieferantenerklärungen laufen oft mit dem Kalenderjahr ab. Zum Jahreswechsel müssen daher neue Erklärungen rechtzeitig angefordert oder ausgestellt werden. Auch wenn die Prüfung der Ursprungseigenschaft allein Sache des Ausstellers ist, sollten Sie als Empfänger die formalen Anforderungen und Fristen sorgfältig kontrollieren. Lesen Sie hier, welche Angaben verpflichtend sind – und wie Sie typische Fehler vermeiden.
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Auch 2026 korrekte LE und LLE ausstellen
Zum Jahreswechsel steht wieder das Überprüfen und Neuausstellen von Lieferantenerklärungen an. Wir geben Ihnen einen Überblick, wie Sie richtig mit diesen wichtigen Dokumenten umgehen, um sich Zollvorteile auch im neuen […]
Enthalten in Exportkontrolle in der Praxis
Vertrauen ist gut – Prüfung ist Pflicht: Wie sicher sind Ihre Lieferantenerklärungen?
Die Lieferantenerklärung (LE) ist ein zentrales Instrument im internationalen Warenverkehr und bedarf daher Ihrer kritischen Aufmerksamkeit. Es kommt immer wieder vor, dass sich Fehler einschleichen, die auf Sie zurückfallen und empfindliche Strafen nach sich ziehen können. Wir zeigen Ihnen in unserem Top-Thema, wie Sie Nachzahlungen, Bußgelder und Reputationsschäden aufgrund fehlerhafter Lieferantenerklärungen vermeiden. Dabei geht es darum, Ihre Prüfprozesse zu optimieren, Lieferanten klar anzuleiten und Ihre Abteilungen effektiv einzubinden.
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Enthalten in Zoll + Außenhandel aktuell
Angabe über angewandtes Abkommen bei Lieferanten­erklärung für Länder des PEM-Übereinkommens
Bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen für das Pan-Europa-Mittelmeer-(PEM)-Abkommen innerhalb des Übergangszeitraums vom 1.1. bis 31.12.2025 soll das angewandte Abkommen genannt werden. Fehlt diese Angabe, so gilt grundsätzlich die Annahme, dass der Ursprung nach der ursprünglichen Fassung des Regelwerks erlangt worden ist.
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Enthalten in Zoll + Außenhandel aktuell
Lieferantenerklärungen in der Praxis sicher managen: Ihr kompakter Leitfaden für eine effiziente Abwicklung
Ob als Versender oder Empfänger: Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne Lieferantenerklärungen aus. Sie sind die Eintrittskarte für Zollpräferenzen und ermöglichen damit Ersparnisse am Ende der Lieferkette. Entsprechend stark ist der Fokus auf diese banal anmutende Erklärung gerichtet. Zwischen Formvorgaben und Sonderregelungen lauern zahlreiche Fallstricke und finanzielle Risiken auf Sie. Egal, ob Sie die Erklärungen erhalten oder selbst ausstellen – dank dieses Beitrags haben Sie den Durchblick, um sowohl Standard- als auch Sonderfälle im Griff zu haben. Zudem unterstützen wir Sie bei der Entscheidung in der Praxis: Wann reicht eine Einzel-Lieferantenerklärung (LE) und wann ist eine Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE) besser?
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