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Enthalten in Zollrecht aktuell
Transportdokumente richtig nutzen – So verzahnen Sie Logistik, Zoll und Zahlungssicherung
Im internationalen Warenverkehr sind Transportdokumente weit mehr als reine Formulare. Sie halten fest, welche Waren wohin unterwegs sind – aber sie entscheiden auch darüber, ob Ihr Export als steuerfreie Ausfuhr anerkannt wird, ob ein Akkreditiv ausgezahlt wird und ob sich der Gefahrübergang nach den vereinbarten Incoterms sauber nachweisen lässt. Wenn Sie als Exporteur, Spediteur oder Zolldienstleister verstehen, was genau hinter BL oder Konnossement (Bill of Lading) und Luftfrachtbrief (Air Waybill, AWB) steckt, können Sie viele typische Stolperfallen bei Zoll, Steuer und Zahlung von vornherein vermeiden – wie zeigt Ihnen dieser Beitrag.
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Enthalten in Zollrecht aktuell
Transportversicherungen für die Ukraine: Diese Absicherungsmöglichkeiten ergeben sich über Polen für Sie
Gute Nachrichten für alle, die Waren in die Ukraine liefern: Dank eines neuen Rückversicherungsprogramms der polnischen Exportkreditagentur KUKE können Sie Ihre Transporte künftig besser gegen Kriegsrisiken absichern. Auch Unternehmen aus anderen EU-Ländern profitieren – unter einer wichtigen Voraussetzung.
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Enthalten in Zollrecht aktuell
Gemeinsames Versandverfahren: So vereinfachen Sie Ihre grenzüberschreitenden Transporte
Wenn Sie regelmäßig Waren über die EU-Grenzen hinweg transportieren, wissen Sie, wie zeitaufwendig Zollformalitäten sein können. Doch es gibt eine effiziente Lösung: das Gemeinsame Versandverfahren (Common Transit Procedure, CTP). Mit diesem zollrechtlichen Transitverfahren bewegen Sie Waren durch mehrere Länder, ohne dass an jeder Grenze Zollabfertigungen erforderlich sind. Dadurch sparen Sie Zeit, reduzieren Kosten und optimieren Ihre Logistik. Wir zeigen Ihnen wie Sie das Gemeinsame Versandverfahren für sich nutzen können.
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Enthalten in Zollrecht aktuell
Verhindern Sie Nacherhebungen durch genaue Prüfung der förmlichen Präferenznachweise
Werden Ihre eingeführten Waren mit einem Präferenznachweis geliefert, dann müssen Sie in der Regel keine Zollabgaben bezahlen. Das gilt jedoch nur, wenn der Präferenznachweis auch gültig ist. Stellt ein Prüfer im Nachhinein fest, dass das nicht der Fall ist, dann kann dies zu gegebenenfalls hohen Nachforderungen führen. Dieses Risiko können Sie jedoch ganz leicht minimieren, in dem Sie die erhaltenen Präferenznachweise vorab prüfen. Ich zeige Ihnen, was Sie alles beachten müssen, damit Sie stressfrei in die nächste Zollprüfung starten können.
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Enthalten in Zollrecht aktuell
Fehler sind in der Praxis kaum zu vermeiden – Prüfen Sie die Frachtkostenberechnung immer nach
Die Kontrolle des Zollwertes hat einen hohen Stellenwert bei jeder Zollprüfung. Dabei wird nicht nur geprüft, ob Sie den richtigen Rechnungspreis angemeldet haben, sondern auch die korrekten Hinzurechnungen oder Abzüge. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Frachtkosten. In der Praxis ist es leider schwer möglich, die Kosten zum Zeitpunkt der Erstellung der Zollanmeldung richtig anzugeben, so dass eine nachträgliche Kontrolle des Steuerbescheides unerlässlich ist. So gehen Sie dabei am besten vor.
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