Seit dem 24.7.2026 gilt die Verordnung (EU) 2026/1848 – das 21. Sanktionspaket der EU gegen Russland. Sie erweitert und verschärft Güterlisten, Listungen und Finanzverbote an mehreren Stellen gleichzeitig. Wer die Neuerungen übersieht, riskiert nicht nur ein Bußgeld
von bis zu 500.000 € pro Verstoß, sondern bei Vorsatz sogar ein Strafverfahren.