Regelmäßig werden die Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union den geopolitischen Umständen angepasst. Dadurch ist auch Ihre Exportkontrolle und die Umsetzung der Maßnahmen im Unternehmen ständig in Bewegung.
Nach 25 Jahren der Verhandlung unterzeichnete der Rat der EU am 9. Januar das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten. Doch schon droht das Abkommen zu platzen, denn das Europaparlament hat ein Rechtsgutachten beim EuGH auf den Weg gebracht.
Diesmal ist unsere Arbeitshilfe eine Checkliste, die als erweiterte Due-Diligence-Prüfung bei Exporten in oder über Drittländer, die bekanntermaßen
als Drehscheibe für die Umgehung der Russland-Sanktionen dienen (z. B. Türkei, VAE, GUS-Staaten, China, Hongkong, Indien), fungiert.
Diesmal ist unsere Arbeitshilfe eine Checkliste, die als erweiterte Due-Diligence-Prüfung bei Exporten in oder über Drittländer, die bekanntermaßen
als Drehscheibe für die Umgehung der Russland-Sanktionen dienen (z. B. Türkei, VAE, GUS-Staaten, China, Hongkong, Indien), fungiert.
Mit dem neuen Jahr ändert sich auch bei Durchgangsprozessen einiges. Ab gilt für alle NCTS-Vorgänge, bei denen die Durchgangszollstelle in Österreich liegt, eine neue Verpflichtung.
Die EU hat am 23.10.2025 ihr 19. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Mit der Verordnung (EU) 2025/2033 wurden die bestehenden
Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erneut deutlich ausgeweitet.
Identifizieren Sie Schwachstellen in Ihren Prozessen. Nur so erkennen Sie neue Umgehungstaktiken etwa Ihrer Geschäftspartner, bevor Ihr Unternehmen unwissentlich zum Mittäter wird. Reagieren Sie proaktiv: Passen Sie Ihre Kontrollsysteme an und sichern Sie die Einhaltung der Vorschriften. Hier erfahren Sie, wie raffinierte Schmuggelmethoden Ihre Exportprozesse gefährden und warum sofortiges Handeln nötig ist. Außerdem gebe ich Ihnen konkrete Schritte an die Hand – inklusive Handlungsleitfaden und Empfehlungen für eine abteilungsübergreifende Zusammenarbeit.
Die EU verschärft Handels- und Dienstleistungsbeschränkungen, denn seit dem 23. Oktober 2025 hat die Europäische Union ihr 19. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Die neuen Maßnahmen erweitern bestehende Handelsverbote, fügen neue Güterkategorien hinzu und verschärfen Dienstleistungsbeschränkungen erheblich. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2025/2033, mit der die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 angepasst wurde. Die Änderungen sind seit dem 24. Oktober 2025 in Kraft.
Der EU-Rat hat beschlossen, das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) zu vereinfachen. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand und die Kosten für kleine und mittlere EU-Unternehmen (KMU) zu senken.
Ein russischer Sprengstoffhersteller nutzt einen Zwischenhändler, um an Siemens-Geräte zu kommen: Dieser konkrete Fall zeigt, wie schnell man als Unternehmen unwissentlich zum „Sanktions-Brecher“ wird. Dabei lässt sich das oft einfach verhindern. Ich zeige Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Erstmals erhalten Sie bundesweit die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen als fälschungssicheres, digital unterschriebenes PDF-Dokument bei den Industrie- und Handelskammern (IHKs) zu beantragen. Diese Innovation ist ein echter Mehrwert für Sie und Ihre Exportabteilung!
Die EU erweitert konsequent ihre Restriktionen gegen Russland und Belarus. Als Exportkontroll- und Zollbeauftragter müssen Sie flexibel agieren. Wir beleuchten das 18. Sanktionspaket und die Änderungen am Belarus-Embargo. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Neuerungen umsetzen und welche Maßnahmen Sie jetzt ergreifen sollten, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Geschäftsprozesse
anzupassen.