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Das neue Zollverfahren der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (Centralised Clearance for Export) – CCE – ist im Begriff, den Kinderschuhen zu entwachsen. Seit März 2026 erfüllen nun auch die Slowakei und Kroatien die Voraussetzungen für die Teilnahme.
Internationale Lieferketten bieten enorme Chancen – aber nur, wenn Sie Ihre Zollvorteile auch wirklich nutzen können. Präferenznachweise sind dabei Ihr Schlüssel zu reduzierten oder sogar vollständigen Zollbefreiungen. Doch Achtung: Schon kleine formale Fehler können dazu führen, dass der gesamte Präferenzvorteil aberkannt wird. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Präferenznachweise systematisch auf ihre Gültigkeit prüfen – klar getrennt nach förmlichen und nicht förmlichen Nachweisen. Sie erhalten praxisnahe Hinweise, konkrete Prüfschritte und wertvolle Tipps für Ihren Unternehmensalltag. So brauchen Sie keine Angst vor der nächsten Zollprüfung zu haben.
Die USA haben bereits in 2025 die De-Minimis-Ausnahme für Kleinsendungen weltweit aufgehoben. Mit der neuen Verordnung unterliegen nun auch Sendungen mit geringem Warenwert der regulären Zollabfertigung.
Seit dem 6. Januar 2026 gilt ein umfassender Lieferstopp: China exportiert keine Dual-Use-Güter mehr nach Japan, wenn diese für militärische Zwecke bestimmt sind oder zur Stärkung der militärischen Fähigkeiten Japans beitragen könnten. Das Verbot betrifft nicht nur direkte Lieferungen, sondern ausdrücklich auch Umgehungsgeschäfte über Drittländer.
Sofern es zum Start ins neue Jahr Hoffnung auf ein rasches Ende des Zollkonflikts zwischen den USA und dem gefühlten Rest der Welt gegeben hatte, wurde diese durch den US-Präsidenten frühzeitig enttäuscht. Zum wiederholten Mal. Einzelne positive Bewegungen in Gesprächen allerdings gab es durchaus, etwa in Form eines Handelsabkommens zwischen den USA und Taiwan. Dieses zielt unter anderem auf wechselseitige Erleichterungen für Exporte ab und soll darüber hinaus für zuverlässigere Lieferketten sorgen. Unklar ist, ob und wie China auf die engere Partnerschaft reagieren wird.
Wenn Ihr Unternehmen Waren importiert, entscheidet die korrekte Ermittlung des Zollwertes maßgeblich darüber, wie hoch Ihre Abgaben ausfallen – und ob Ihre Zollabwicklung reibungslos verläuft. Ein besonders sensibler Punkt dabei sind die Frachtkosten. Ob Sie diese hinzurechnen oder abziehen müssen, hängt von klaren zollrechtlichen Vorgaben ab. Fehler bleiben selten unentdeckt und führen schnell zu Nachforderungen, Bußgeldern oder zeitaufwendigen Prüfungen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, worauf es bei der Hinzurechnung und dem Abzug von Frachtkosten ankommt, warum präzise Berechnungen für Ihr Unternehmen bares Geld bedeuten und wie Sie die Umsetzung in der Praxis sicherstellen.
Ab dem 17.3.2026 wird die Dienstleistung Internet-Ausfuhranmeldung-Plus, kurz IAA-Plus, nur noch über das Zoll-Portal (https://www.zoll-portal.de/) zur Verfügung gestellt. Dazu ist ein Geschäftskundenkonto bzw. Bürgerkonto erforderlich.
Die internationale Handels- und Zollwelt bleibt in Bewegung: neue Sanktionen, verschärfte Kontrollen, andauernde marktgeopolitische Verschiebungen und überraschende Weichenstellungen in Handelsabkommen. Lesen Sie, wo für Sie potenzielle Risiken oder Chancen entstehen.