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Zum Ende es Jahres ergeben sich einige Änderungen im Zolltarif, der Exportkontrolle und dem EUDR, auf die Sie sich vorbereiten müssen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die anstehenden Regularien.
FRAGE: Wir erhalten unsere Waren in einigen Fällen mit dem Incoterm DAP. Auf der Rechnung sind die angefallenen Frachtkosten extra ausgewiesen, so dass wir einen Frachtabzug nachweisen und somit anmelden […]
Die Europäische Kommission hat Ende Oktober 2025 die Kombinierte Nomenklatur – KN – 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Für Sie als Unternehmen bedeutet dies: Zum Jahreswechsel müssen Tarifierungen, Stammdaten und Zollprozesse erneut überprüft und angepasst werden. Die neue Fassung bringt sowohl strukturelle Änderungen als auch zahlreiche Präzisierungen und völlig neue Unterpositionen.
Diese Themen sollten Sie für einen guten Start in das neue Exportjahr nicht auf die lange Bank schieben. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten To Dos zum Jahreswechsel.
Der Start des ATLAS Release 10.2 verschiebt sich. Ursprünglich für November 2025 vorgesehen, wird das neue Release nun am 28. Februar 2026 in den Echtbetrieb überführt. Mit der Einführung löst ATLAS 10.2 das bisherige Release 10.1 ab.
FRAGE: Wir erhalten häufig Mustersendungen aus China, bevor wir dann eine große Bestellung aufgeben. Diese müssen wir nie bezahlen. Müssen wir für diese Mustersendungen Zollabgaben entrichten? ANTWORT: Für Mustersendungen gibt […]
„Made in Germany“ ist weltweit eines der stärksten Qualitätsversprechen – und für Sie ein wichtiger Hebel, um Vertrauen aufzubauen und höhere Preise durchzusetzen. Wenn Sie die Herkunftsangabe korrekt nutzen, erfüllen Sie nicht nur Kennzeichnungspflichten vieler Exportmärkte, sondern verschaffen sich auch klare Wettbewerbs- und Marketingvorteile. Fehler bei der Auslobung sind jedoch teuer: Abmahnungen, Unterlassung, Rückrufaktionen und nachhaltige Reputationsschäden können die Folge sein. So gehen Sie korrekt vor bei der Kennzeichnung.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Verordnung – EU – 2023/956 – CBAM-VO – vollständig. Ab diesem Zeitpunkt dürfen betroffene Waren – etwa Zement, Düngemittel, Eisen, Stahl, Aluminium sowie Erzeugnisse daraus (siehe Anhang I CBAM-VO) – nur noch in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn Sie als Anmelder über eine gültige CBAM-Zulassung verfügen.