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Enthalten in ZOLEX Learning
Änderungen für den Export 2026
Zum Ende es Jahres ergeben sich einige Änderungen im Zolltarif, der Exportkontrolle und dem EUDR, auf die Sie sich vorbereiten müssen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die anstehenden Regularien.
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Enthalten in Zollrecht aktuell
Neue Kombinierte Nomenklatur 2026 veröffentlicht – Wichtige Änderungen für Ihre Zolltarifierung
Die Europäische Kommission hat Ende Oktober 2025 die Kombinierte Nomenklatur – KN – 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Für Sie als Unternehmen bedeutet dies: Zum Jahreswechsel müssen Tarifierungen, Stammdaten und Zollprozesse erneut überprüft und angepasst werden. Die neue Fassung bringt sowohl strukturelle Änderungen als auch zahlreiche Präzisierungen und völlig neue Unterpositionen.
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Checkliste zum Jahreswechsel 2026
Diese Themen sollten Sie für einen guten Start in das neue Exportjahr nicht auf die lange Bank schieben. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten To Dos zum Jahreswechsel.
Enthalten in Zollrecht aktuell
Ursprung: Wie Sie „Made in Germany“ rechtssicher kennzeichnen, clever vermarkten
„Made in Germany“ ist weltweit eines der stärksten Qualitätsversprechen – und für Sie ein wichtiger Hebel, um Vertrauen aufzubauen und höhere Preise durchzusetzen. Wenn Sie die Herkunftsangabe korrekt nutzen, erfüllen Sie nicht nur Kennzeichnungspflichten vieler Exportmärkte, sondern verschaffen sich auch klare Wettbewerbs- und Marketingvorteile. Fehler bei der Auslobung sind jedoch teuer: Abmahnungen, Unterlassung, Rückrufaktionen und nachhaltige Reputationsschäden können die Folge sein. So gehen Sie korrekt vor bei der Kennzeichnung.
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Enthalten in Zollrecht aktuell
CBAM-Zulassung ab 2026 verpflichtend – Stellen Sie jetzt Ihren Antrag!
Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Verordnung – EU – 2023/956 – CBAM-VO – vollständig. Ab diesem Zeitpunkt dürfen betroffene Waren – etwa Zement, Düngemittel, Eisen, Stahl, Aluminium sowie Erzeugnisse daraus (siehe Anhang I CBAM-VO) – nur noch in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn Sie als Anmelder über eine gültige CBAM-Zulassung verfügen.
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