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Wenn Sie Maschinen, Ausrüstungen oder IT-Produkte nach Brasilien exportieren, sollten Sie die aktuellen Zolländerungen genau prüfen. Brasilien hat die Einfuhrzölle für zahlreiche Kapitalgüter und IT-Produkte erhöht. Die neuen Zollsätze gelten für insgesamt rund 1.250 Zolltarifnummern.
Sie stellen EUR.1 aus oder arbeiten mit Ursprungserklärungen? Sie beantragen im Import regelmäßig Präferenzzölle? Dann sollten Sie sich eine Frage ehrlich stellen: Würde Ihr Dossier eine Zoll-Verifizierung bestehen? Denn genau so laufen Präferenzprüfungen in der Praxis: Ein Partnerland bittet den deutschen Zoll um Überprüfung eines ausgestellten Präferenznachweises – und plötzlich steht Ihr Unternehmen im Fokus. Was als Einzelfall beginnt, kann sich bei Unstimmigkeiten schnell ausweiten. Wenn Sie eine Präferenzprüfung „wie durch den Zoll“ intern aufsetzen, denken Sie nicht in Formularen, sondern in Prüfungslogik. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie daraus ein strukturiertes, belastbares Auditprogramm entwickeln.
Als international tätiges Unternehmen stehen Sie vor einer zentralen Frage: Wie sichern Sie sich dauerhaft Kosten- und Wettbewerbsvorteile im Außenhandel? Präferenzabkommen sind dabei ein entscheidender Hebel. Sie senken Zölle, erleichtern den Marktzugang und stärken Ihre Position gegenüber der Konkurrenz. Doch nur wer die Spielregeln kennt und sauber umsetzt, profitiert wirklich. Dieser Überblick zeigt Ihnen die wichtigsten Besonderheiten – klar strukturiert und praxisnah.
Auch wenn es Ihrem Zollagenten vielleicht nicht passt, aber als Importeur tragen Sie vollumfänglich die Verantwortung. Das gilt
besonders für die Präferenznachweise, die Sie stets als Originale vorlegen können müssen. Das zeigt auch ein Urteil des Finanzgerichts, das Ihnen eine klare Handlungspflicht auferlegt.
FRAGE: Die Freiverkehrsbescheinigungen A.TR haben ja mittlerweile in der Regel eine QR-Code und eine Web-Adresse und können somit digital eingesehen werden. Entfällt dann die Pflicht, dass wir das Original aufbewahren […]
Die EU hat am 13.11.2025 eine aktualisierte Kumulierungsmatrix für das Pan-Europa-Mittelmeer-Regionale Übereinkommen veröffentlicht. Die Änderungen zwingen Sie jetzt dazu, Ihre Lieferketten zu überprüfen, aber sie bieten Ihnen auch Chancen für neue Kumulierungsmöglichkeiten, damit Sie weiterhin Präferenzen korrekt nutzen und Risiken vermeiden.
FRAGE: Wir erhalten häufig Waren mit Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 von unseren Lieferanten. In vereinzelten Fällen kommt es vor, dass der Ausführer vergessen hat, diese zu unterschreiben. Früher war dies kein großes […]
FRAGE: Für die Herstellung unserer Waren ist es notwendig, dass sie zum Schluss noch zu einem Veredler in der EU gehen. Dieser verchromt die Waren und schickt sie uns zurück. […]
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.